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Factoring-Lexikon

VOB/B

Die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B) ist ein Regelwerk mit Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauverträge. Sie ist kein Gesetz und gilt nur, wenn die Vertragspartner sie wirksam vereinbaren; sonst gelten die Regeln des BGB.

  • Erklärt von Rene van Laer

Wer am Bau für Generalunternehmer, Wohnungsbaugesellschaften oder die öffentliche Hand arbeitet, kommt an der VOB/B kaum vorbei. Sie regelt Ausführung, Abnahme, Abrechnung, Zahlung, Sicherheiten und Mängelansprüche genauer als das BGB. Für dich als Handwerker bringt sie klare Fristen, aber auch Fallen.

Was ist die VOB/B, und wann gilt sie?

Die VOB besteht aus drei Teilen: Teil A regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge, Teil B die Vertragsbedingungen und Teil C die technischen Vertragsbedingungen der einzelnen Gewerke. Maßgeblich ist bei Teil B die Ausgabe 2016. Die Überarbeitung vom August 2026 betraf die VOB/A, eine Änderung der VOB/B wurde dabei nicht bekannt gemacht.

Die VOB/B gilt nur, wenn sie wirksam vereinbart ist. Gegenüber Unternehmern ist sie privilegiert, wenn sie ohne Abweichung insgesamt vereinbart wurde: Dann werden ihre einzelnen Klauseln nicht wie Allgemeine Geschäftsbedingungen geprüft (§ 310 Abs. 1 BGB). Gegenüber Verbrauchern gilt das nicht. Dort können einzelne Klauseln unwirksam sein, etwa die kürzere Verjährungsfrist für Mängel.

Die wichtigsten Fristen der VOB/B für dein Geld

  • Abschläge: Drei Wochen, genau 21 Tage, nachdem die prüfbare Aufstellung beim Auftraggeber eingegangen ist, sind sie fällig.
  • Schlusszahlung: Dein Auftraggeber muss nach der Prüfung zügig zahlen, spätestens 30 Tage nach Eingang der Schlussrechnung. Länger, höchstens 60 Tage, nur mit ausdrücklicher Vereinbarung und einem sachlichen Grund in der besonderen Art des Auftrags.
  • Verzug: Ohne Mahnung oder Nachfrist ist dein Auftraggeber spätestens 30 Tage nach Eingang deiner Rechnung oder Abschlagsaufstellung im Verzug, sofern du selbst vertragstreu warst. Die Zinsen richten sich nach § 288 Abs. 2 BGB, im 2. Halbjahr 2026 also 10,52 % pro Jahr.
  • Arbeit einstellen: Zahlt der Auftraggeber trotz angemessener Nachfrist nicht, darfst du die Arbeit bis zur Zahlung ruhen lassen.
  • Skonto: Nicht vereinbarte Skontoabzüge sind unzulässig.
  • Schlusszahlung annehmen: Willst du noch etwas nachfordern, erklärst du innerhalb von 28 Tagen einen Vorbehalt und begründest ihn in weiteren 28 Tagen. Das gilt, wenn dich der Auftraggeber schriftlich auf diese Folge hingewiesen hat.

Wie du Abschläge sauber aufbaust, zeigt der Ratgeber Abschlagsrechnung.

Sicherheiten und Mängelansprüche

  • Sicherheit (§ 17): Nur wenn vereinbart. Ein Einbehalt darf jede Zahlung um höchstens 10 % kürzen, bis die vereinbarte Summe erreicht ist, und gehört binnen 18 Werktagen auf ein Sperrkonto. Einen Einbehalt darfst du durch eine Bürgschaft ersetzen. Mehr im Ratgeber Sicherheitseinbehalt.
  • Mängelansprüche (§ 13): Ohne andere Vereinbarung verjähren sie bei Bauwerken vier Jahre nach der Abnahme, nach BGB wären es fünf. Eine schriftliche Mängelrüge löst für den gerügten Mangel eine neue Frist von zwei Jahren aus, die aber nicht vor der Regelfrist endet.

Was die VOB/B nicht ausschließen kann

Die Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB gilt auch im VOB/B-Vertrag, denn davon abweichende Vereinbarungen sind unwirksam. Du kannst also für deine noch offene Vergütung eine Sicherheit verlangen. Mehr dazu im Ratgeber Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Kann ich die VOB/B auch mit privaten Bauherren vereinbaren?

Ja, aber sie ist dann nicht privilegiert. Jede Klausel muss sich an den Regeln für Allgemeine Geschäftsbedingungen messen lassen, und manche, etwa die kürzere Verjährungsfrist, können unwirksam sein. Dein Kunde muss außerdem die Möglichkeit haben, den Text vorher zur Kenntnis zu nehmen.

Gilt die VOB/B automatisch bei öffentlichen Aufträgen?

Bei öffentlichen Bauaufträgen ist sie in der Regel Vertragsbestandteil. Automatisch gilt sie aber nur, wenn sie im Vertrag steht. Lies deshalb auch bei Aufträgen von Stadt oder Kreis genau nach.

Welche Fassung der VOB/B gilt?

Maßgeblich ist die Fassung, die im Vertrag vereinbart ist, in der Praxis meist die bei Vertragsschluss gültige. Das ist die Ausgabe 2016; der amtliche Druck ist die DIN 1961:2016-09. Achte darauf, dass dein Vertrag keine veraltete Fassung nennt.