Factoring für Zimmereien und Holzbau
Zimmereien und Holzbaubetriebe gehen mit Holz, Abbund und Montage lange in Vorleistung. Mit Factoring ist das Geld für eine fertige Rechnung 48 Stunden nach dem Einreichen auf deinem Konto, statt nach dem Richten noch auf Prüfung und Zahlungsziel von Bauträger oder Generalunternehmer zu warten. Der Forderungsausfallschutz ist inklusive, Rechnungsversand und Mahnwesen übernehmen wir.
Wie Zimmereien auf ihr Geld warten
Bei einem Dachstuhl oder Holzbau steckt viel Arbeit in der Halle, bevor auf der Baustelle etwas zu sehen ist. Erst kommen Aufmaß, Statik und Holzliste. Konstruktionsvollholz, Brettschichtholz, Platten, Dämmung und Verbindungsmittel bestellst du Wochen im Voraus und bezahlst sie oft, bevor ein Teil abgebunden ist. Dann wird abgebunden oder vorgefertigt, je nach Auftrag von Hand oder an der Abbundanlage.
Gerichtet ist ein Dachstuhl oft in wenigen Tagen. Danach folgen Dämmung, Lattung und die Arbeit der anderen Gewerke, bei Holzbauten auch Fenster, Fassade und Innenausbau. Bezahlt wird über Abschläge und mit der Schlussrechnung nach der Abnahme. Bei Bauträgern und Generalunternehmern kommen Prüffristen und Einbehalte dazu, bei privaten Bauherren meist ein Zahlungsplan nach Baufortschritt.
Offene Rechnungen werden im Bauhandwerk zum größeren Risiko. In der Creditreform-Studie „Wirtschaftslage und Finanzierung im Handwerk 2025/26“ meldeten 16,0 Prozent der Betriebe im Bauhandwerk Forderungsausfälle von mehr als 1,0 Prozent des Umsatzes, im Vorjahr waren es 11,5 Prozent. Nur 20,2 Prozent aller befragten Betriebe hatten gar keine Ausfälle. Die Studie führt den Anstieg vor allem auf die gestiegenen Firmeninsolvenzen zurück.
Wo es in Zimmerei und Holzbau hakt
- Holz vor Auftrag: Wer Lieferzeiten im Griff haben will, bestellt früh. Dann ist das Holz bezahlt, während der Rohbau noch nicht fertig ist.
- Verschobene Richttermine: Ist die Decke nicht fertig oder ist Sturm angesagt, liegen die abgebundenen Teile auf dem Hof. Der Abschlag nach dem Richten verschiebt sich mit.
- Abnahme im Paket: Manche Generalunternehmer wollen deine Leistung erst abnehmen, wenn ihr eigener Bauherr das ganze Haus abnimmt. So lange hängt die Schlussrechnung.
- Lange Gewährleistung: Ein Dachstuhl ist Teil des Bauwerks. Mängelansprüche verjähren nach BGB in fünf Jahren, nach VOB/B in vier Jahren ab Abnahme, wenn nichts anderes vereinbart ist. Viele Auftraggeber wollen deshalb lange eine Sicherheit behalten.
- Holzpreise: Zwischen Angebot und Bestellung kann sich der Preis bewegen. Wer ohne Preisgleitklausel anbietet, trägt das Risiko und finanziert es auch noch vor.
- Lager und Halle: Vorgefertigte Wand- und Deckenelemente brauchen Platz und binden Geld, bis sie auf der Baustelle stehen.
Factoring für Zimmereien: so läuft es
Ist ein Auftrag abgerechnet, lädst du die Rechnung im Onlineportal hoch. Zwei Minuten Arbeit, und 48 Stunden später ist das Geld auf deinem Konto. Ob der Bauträger seine Prüffrist ausschöpft, spielt für deine nächste Holzbestellung dann keine Rolle mehr. Rechnungsversand und Mahnwesen übernehmen wir. Dein Kunde überweist an ein anderes Konto, sonst ändert sich für ihn nichts.
Der Forderungsausfallschutz ist dabei: Wenn dein Kunde nicht zahlt, dann zahlen wir. Gerät ein Bauträger mitten im Projekt in Schwierigkeiten, bleibt der offene Posten nicht an dir hängen. Was der Schutz nicht abdeckt, ist Streit über die Leistung, zum Beispiel über Risse, Holzfeuchte oder Maße. Das gehört zu deinem Auftrag und wird zwischen dir und deinem Kunden geklärt.
Was ein einzelner Ausfall kostet, zeigt eine einfache Rechnung: Ausfallbetrag geteilt durch Umsatzrendite ergibt den Umsatz, den du zusätzlich machen musst, um ihn auszugleichen. Mehr dazu im Ratgeber Was ein Zahlungsausfall wirklich kostet.
Bauhandwerkersicherung und Verbraucherbauvertrag: was für Zimmereien gilt
Gegenüber Bauträgern, Generalunternehmern und Firmen kannst du nach § 650f BGB eine Sicherheit für die noch offene Vergütung verlangen, auch nach der Abnahme. Stellt der Kunde sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist, darfst du die Arbeit verweigern oder den Vertrag kündigen.
Bei privaten Bauherren kommt es auf den Vertrag an. Baust du das ganze Holzhaus, ist das in der Regel ein Verbraucherbauvertrag (§ 650i BGB). Dann dürfen deine Abschläge zusammen höchstens 90 Prozent der vereinbarten Vergütung erreichen, und mit der ersten Abschlagszahlung erhält der Bauherr eine Sicherheit von 5 Prozent, auf deinen Wunsch als Einbehalt von den Abschlägen (§ 650m BGB). Eine Bauhandwerkersicherung kannst du dann nicht verlangen.
Anders beim einzelnen Gewerk: Errichtest du nur den Dachstuhl eines Neubaus, ist das nach dem Bundesgerichtshof kein Verbraucherbauvertrag (Urteil vom 16.03.2023, VII ZR 94/22). Dann kann § 650f auch gegenüber dem privaten Bauherrn greifen.
Bei Bauträgern und Generalunternehmern helfen Bürgschaften: Eine Vertragserfüllungsbürgschaft für die Bauzeit und eine Mängelansprüchebürgschaft für die lange Gewährleistung lösen Einbehalte ab. Die Unterschiede erklärt der Ratgeber Bürgschaften am Bau. Ob ein neuer Auftraggeber zahlen kann, zeigt dir die Bonitätsampel vor dem Angebot: grün, gelb oder rot.
Sechs Hebel für Zimmereien und Holzbaubetriebe
- Zahlungsplan ins Angebot: Abschläge nach dem Abbund, nach dem Richten und nach Dämmung und Lattung. Je früher der erste Abschlag kommt, desto weniger Holz finanzierst du selbst.
- Abgebundene Teile abrechnen: Eigens angefertigte und bereitgestellte Bauteile können nach § 632a BGB in einen Abschlag, wenn der Kunde dafür das Eigentum oder eine Sicherheit bekommt. Das kann auch den abgebundenen Dachstuhl betreffen, der noch auf deinem Hof liegt.
- Eigene Abnahme vereinbaren: Vereinbare im Vertrag, dass deine Leistung für sich abgenommen wird und nicht erst mit dem ganzen Haus.
- Holzpreise absichern: Kurze Bindefristen im Angebot oder eine Preisgleitklausel schützen dich, wenn zwischen Angebot und Bestellung Zeit vergeht.
- Richttermin schriftlich bestätigen: Verschiebt der Auftraggeber den Termin, halte das schriftlich fest. Dann ist später klar, wer die Lagerzeit verursacht hat.
- Schlussrechnung sofort und prüffähig: Beim Bauvertrag wird die Vergütung erst mit Abnahme und prüffähiger Schlussrechnung fällig (§ 650g Abs. 4 BGB). Schick sie mit Aufmaß und Holzliste direkt nach der Abnahme. Was hineingehört, steht im Lexikon unter Schlussrechnung.
Für welche Zimmereien Factoring passt
Factoring lohnt sich ab etwa 150.000 € Jahresumsatz. Bei Zimmereien und Holzbaubetrieben passt es besonders, wenn
- du regelmäßig für Bauträger, Generalunternehmer, Wohnungsbaugesellschaften oder Gewerbekunden baust,
- Holz und Abbund pro Auftrag einen großen Betrag binden, bevor die erste Rechnung rausgeht,
- mehrere Dachstühle oder Holzbauten parallel in der Halle und auf Baustellen laufen,
- du beim Holzhändler mit schneller Zahlung bessere Konditionen bekommen willst.
Ob alle oder nur einzelne Rechnungen über Factoring laufen, klärt Rene im Strategiegespräch mit dir. Wie Rene in deiner Gegend arbeitet, steht zum Beispiel auf der Seite für den Oberbergischen Kreis.
So startest du
Am einfachsten über das kostenlose Erstgespräch oder telefonisch bei Rene unter 0160 96971320. Im Strategiegespräch rechnet er mit dir durch, wie viel Geld in Holz, Abbund und offenen Rechnungen steckt. Ist alles eingerichtet, lädst du die erste Rechnung hoch und hast 48 Stunden später das Geld.
Häufige Fragen
Kann ich das Holz für einen neuen Auftrag mit Factoring vorfinanzieren?
Factoring macht aus fertigen Rechnungen Geld, nicht aus Aufträgen, die erst noch kommen. Es hilft trotzdem beim Holz: Das Geld aus den letzten Aufträgen ist 48 Stunden nach dem Einreichen da und steht für die nächste Bestellung bereit. Für den neuen Auftrag selbst ist ein früher Abschlag der richtige Hebel.
Ein Bauträger will meine Leistung erst mit dem ganzen Haus abnehmen. Was kann ich tun?
Am besten regelst du das vor Vertragsschluss und vereinbarst eine eigene Abnahme für deine Leistung. Ist dein Werk fertig, kannst du eine angemessene Frist zur Abnahme setzen; verweigert der Auftraggeber sie nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt es als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Ob eine Klausel im Vertrag dem entgegensteht, prüft im Zweifel dein Anwalt.
Was passiert, wenn der Kunde Risse im Holz als Mangel rügt und deshalb nicht zahlt?
Dann geht es um deine Leistung, und das klärst du wie bisher mit deinem Kunden. Der Forderungsausfallschutz ist für den Fall da, dass dein Kunde nicht zahlt, nicht für Streit über Mängel. Bei berechtigten Mängeln darf der Kunde nach Fälligkeit in der Regel das Doppelte der Kosten für die Beseitigung zurückhalten (§ 641 Abs. 3 BGB), nicht automatisch die ganze Rechnung.
Lohnt sich Factoring für eine Zimmerei mit vier Leuten?
Entscheidend ist der Umsatz: Factoring lohnt sich ab etwa 150.000 € Jahresumsatz. Kleine Betriebe haben oft wenige, aber große Rechnungen, und jede einzelne macht sich in der Kasse bemerkbar, wenn sie spät kommt. Ob es bei dir passt, rechnet Rene im Strategiegespräch ehrlich durch.
Wie werde ich einen Einbehalt für die Gewährleistung los?
Oft mit einer Mängelansprüchebürgschaft. Im VOB/B-Vertrag hast du das Recht, eine vereinbarte Sicherheit durch eine andere zu ersetzen, also den Einbehalt durch eine Bürgschaft. Welche Bürgschaft zu deinem Vertrag passt, klärt Rene mit dir.