Factoring für Dachdecker
Mit Factoring bekommen Dachdecker ihr Geld 48 Stunden nach dem Einreichen der Rechnung, statt nach Abnahme, Prüfung und Zahlungsziel wochenlang zu warten. So sind Ziegel, Dämmung und Gerüst bezahlt, bevor die nächste Baustelle startet. Der Forderungsausfallschutz ist inklusive, Rechnungsversand und Mahnwesen übernehmen wir.
Wie Dachdecker auf ihr Geld warten
Auf dem Dach beginnt die Vorleistung lange vor dem ersten Ziegel. Ziegel, Dämmung, Unterspannbahn, Lattung und Blech werden Wochen vorher bestellt. Das Gerüst steht ab dem ersten Tag und kostet Miete, solange es steht. Bezahlt wird dagegen am Ende: Fällig wird dein Werklohn erst mit der Abnahme. Für einen Bauvertrag verlangt § 650g Abs. 4 BGB außerdem eine prüffähige Schlussrechnung.
Wer für Wohnungsbaugesellschaften, Bauträger oder Gewerbekunden arbeitet, hat oft die VOB/B im Vertrag. Dann werden Abschlagszahlungen 21 Tage nach Zugang der prüfbaren Aufstellung fällig. Die Schlusszahlung muss spätestens 30 Tage nach Eingang der Schlussrechnung kommen. Auf höchstens 60 Tage verlängert sich die Frist nur, wenn das ausdrücklich vereinbart und sachlich gerechtfertigt ist. Hausbesitzer zahlen eine Dachsanierung meist auf einen Schlag nach der Abnahme. Und selbst nach Fälligkeit dauert es: Laut Creditreform zahlten Kunden im Baugewerbe im 1. Quartal 2026 im Schnitt 15,0 Tage zu spät, der schlechteste Wert aller Branchen.
Wo es auf dem Dach hakt
- Material in Vorleistung: Bei einer Neueindeckung mit Dämmung steckt ein großer Teil der Auftragssumme im Material, bevor die erste Rechnung geschrieben ist.
- Wetter: Regen, Sturm und Frost schieben Bauabschnitte und damit die Abnahme. Das Gerüst bleibt stehen, die Rechnung wartet.
- Energetische Sanierung: Dämmung, Dachfenster und neue Anschlüsse machen Aufträge größer. Mancher Eigentümer zahlt erst, wenn seine Finanzierung oder Förderung ausgezahlt ist.
- Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften: Bevor eine Rechnung freigegeben wird, prüfen Verwalter und Beirat. Bei größeren Summen muss manchmal erst die Versammlung zustimmen.
- Sturmschäden und Reparaturen: Viele kleine Aufträge mit Anfahrt und Material. Mancher Kunde zahlt erst, wenn seine Versicherung reguliert hat.
- Einbehalte im Gewerbe- und Wohnungsbau: Große Auftraggeber sichern sich gern mit einem Einbehalt von 5 bis 10 Prozent ab. Ist die VOB/B vereinbart, muss eine Mängelsicherheit in der Regel zwei Jahre nach der Abnahme zurückgegeben werden, wenn im Vertrag kein anderer Zeitpunkt steht. Die Mängelansprüche selbst verjähren bei Arbeiten an einem Bauwerk nach BGB erst nach fünf Jahren, nach VOB/B nach vier Jahren.
Abschläge: Material auf der Baustelle zählt mit
Bei Dächern ist der Abschlag dein wichtigstes Werkzeug. Nach § 632a BGB kannst du Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der erbrachten Leistungen verlangen. Material und Bauteile, die angeliefert oder eigens angefertigt sind, zählen mit, wenn der Kunde Eigentum daran erhält oder dafür eine Sicherheit bekommt. Die Ziegel auf der Palette vor dem Haus können also schon Teil des ersten Abschlags sein.
Nachweisen musst du die Leistung mit einer Aufstellung, die eine rasche und sichere Beurteilung erlaubt: Positionen aus dem Angebot, Mengen und Fotos vom Baufortschritt. Plane die Abschläge schon im Angebot, zum Beispiel nach Gerüst und Abdeckung, nach Dämmung und Eindeckung und mit der Schlussrechnung. Beim Verbraucherbauvertrag, also bei Neubau oder erheblichem Umbau für einen Verbraucher, dürfen alle Abschläge zusammen höchstens 90 Prozent der Gesamtvergütung erreichen (§ 650m BGB). Wie du Abschläge sauber aufstellst, steht im Ratgeber Abschlagsrechnung.
So hilft Factoring dem Dachdeckerbetrieb
Mit Factoring lädst du die fertige Rechnung im Onlineportal hoch, rund zwei Minuten Arbeit. 48 Stunden später hast du das Geld, auch wenn die Hausverwaltung noch prüft oder der Bauträger seine Frist ausschöpft. Wir schicken die Rechnung an deinen Kunden und kümmern uns um das komplette Mahnwesen. Und weil der Forderungsausfallschutz inklusive ist, gilt: Wenn dein Kunde nicht zahlt, dann zahlen wir.
Für Dachdecker heißt das vor allem: Die Ziegel für die nächste Baustelle kaufst du mit dem Geld vom letzten Dach, nicht mit dem Dispo. Braucht ein Kunde mehr Zeit, sind nach Absprache auch längere Zahlungsziele für ihn möglich, ohne dass du selbst länger wartest. Ob neben Schlussrechnungen auch Abschlagsrechnungen über Factoring laufen und ob alle oder nur einzelne Kunden dabei sind, klärt Rene mit dir im Strategiegespräch. Wie das Schritt für Schritt abläuft, zeigt der Ratgeber Factoring-Ablauf.
Bonitätsampel und Bürgschaften für große Dächer
Bevor du für einen neuen Bauträger oder Generalunternehmer Material im fünfstelligen Bereich bestellst, lohnt der Blick auf die Bonitätsampel: grün, gelb oder rot, noch vor dem Angebot. Das Baugewerbe gehört zu den Branchen mit den meisten Insolvenzen. Im 1. Halbjahr 2026 kamen laut Statistischem Bundesamt dort 53,4 Insolvenzen auf 10.000 Unternehmen, im Durchschnitt aller Branchen waren es 36,2. Worauf du bei neuen Auftraggebern sonst achten kannst, steht im Ratgeber Bonität prüfen.
Im Gewerbe- und Wohnungsbau geht es oft um Sicherheiten. Eine Vertragserfüllungsbürgschaft sichert den Auftraggeber bis zur Abnahme, eine Mängelansprüchebürgschaft danach. Mit einer Bürgschaft statt eines Einbehalts bleibt das Geld im Betrieb. Ist die VOB/B vereinbart, darfst du eine vereinbarte Sicherheit durch eine andere ersetzen, also auch einen Einbehalt durch eine Bürgschaft (§ 17 VOB/B). Den Unterschied zwischen den Arten zeigt der Ratgeber Bürgschaften am Bau.
So kommt dein Geld für das Dach schneller
- Abnahme, solange das Gerüst noch steht: Kleinigkeiten lassen sich dann sofort beheben. Halte die Abnahme im Protokoll mit Datum und Unterschrift fest.
- Frist zur Abnahme setzen: Verweigert der Kunde die Abnahme nicht innerhalb einer angemessenen Frist unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Bei Verbrauchern gilt das nur, wenn du sie in Textform auf diese Folge hingewiesen hast.
- Wetterpausen dokumentieren: Bautagebuch mit Datum und Fotos. Dann ist klar, warum sich ein Termin verschoben hat.
- Nachträge vor dem Einbau: Morsche Sparren, zusätzliche Bleche oder neue Anschlüsse zeigen sich oft erst beim Abdecken. Lass sie schriftlich beauftragen, bevor du sie ausführst.
- Rechnung am Tag der Abnahme: Jede Woche zwischen Abnahme und Rechnung ist Wartezeit, die du selbst verursachst. Bei Hausbesitzern gerät der Kunde ohne Mahnung erst dann spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang in Verzug, wenn die Rechnung ausdrücklich auf diese Folge hinweist (§ 286 Abs. 3 BGB).
Was die Abnahme alles auslöst, erklärt das Lexikon unter Abnahme.
Wann Factoring für deinen Dachdeckerbetrieb passt
Ab etwa 150.000 € Jahresumsatz lohnt sich Factoring. Für Dachdecker passt es vor allem, wenn
- Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften, Bauträger oder Gewerbekunden zu deinen Stammkunden gehören,
- du für größere Sanierungen viel Material vorfinanzierst,
- dein Auftragsbuch im Frühjahr voll ist und das Geld erst im Sommer kommt,
- du beim Händler Skonto liegen lässt, weil das Geld noch beim Kunden liegt.
So startest du
Im kostenlosen Erstgespräch oder telefonisch unter 0160 96971320 erzählst du Rene, wie dein Betrieb aufgestellt ist. Im Strategiegespräch schaut er ehrlich auf deine Zahlen. Ist alles eingerichtet, reichst du die erste Rechnung ein und hast das Geld 48 Stunden später.
Häufige Fragen
Kann ich auch Abschlagsrechnungen für ein Dach über Factoring laufen lassen?
Welche Rechnungen über Factoring laufen, nur Schlussrechnungen oder auch Abschläge, legt Rene mit dir im Strategiegespräch fest. Für die Abschläge selbst gilt: Je klarer deine Aufstellung mit Mengen und Fotos ist, desto schneller kann dein Auftraggeber sie prüfen.
Was passiert, wenn der Kunde nach einem Sturmschaden auf seine Versicherung wartet?
Reichst du die Rechnung über Factoring ein, ist dein Geld 48 Stunden später auf dem Konto, egal wann die Versicherung reguliert. Das Nachfassen bei deinem Kunden übernimmt unser Mahnwesen, du kannst dich um das nächste Dach kümmern.
Darf mein Auftraggeber von jeder Abschlagszahlung 10 Prozent einbehalten?
Nur wenn eine Sicherheit vereinbart ist. Bei der VOB/B darf er dann jede Zahlung um höchstens 10 Prozent kürzen, bis die vereinbarte Sicherheitssumme erreicht ist. Die 10 Prozent sind also die Grenze je Zahlung, nicht die Höhe der Sicherheit (§ 17 Abs. 6 VOB/B).
Was zeigt mir die Bonitätsampel, bevor ich Material bestelle?
Sie zeigt dir vor dem Angebot, ob ein Auftraggeber zahlen kann: grün, gelb oder rot. Bei einem unbekannten Bauträger oder Generalunternehmer weißt du damit, ob du überhaupt Ziegel und Dämmung für ihn bestellen solltest.
Ändert sich für meine Kunden etwas, wenn ich Factoring nutze?
Dein Kunde zahlt an ein anderes Konto, mehr ändert sich für ihn nicht. Die Rechnung verschicken wir für dich, und um offene Beträge kümmert sich unser Mahnwesen.