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Factoring für dein Gewerk

Factoring für Gerüstbauer

Mit Factoring bekommen Gerüstbauer ihr Geld 48 Stunden nach dem Einreichen der Rechnung, statt wochenlang auf Generalunternehmer, Bauunternehmen und Handwerksbetriebe zu warten, die selbst erst nach ihrem Bauherrn bezahlt werden. Der Forderungsausfallschutz ist inklusive, Rechnungsversand und Mahnwesen übernehmen wir. Das zählt in einem Gewerk, in dem das eigene Material monatelang auf fremden Baustellen steht.

  • Von Rene van Laer
  • Geld nach 48 Stunden
  • inkl. Forderungsausfallschutz

Wie Gerüstbauer auf ihr Geld warten

Ein Gerüst ist Montage und Miete in einem. Du baust auf, übergibst das Gerüst, es steht Wochen oder Monate, dann baust du wieder ab. Abgerechnet wird oft in Teilen: Auf- und Abbau mit einer Grundstandzeit, danach die Gebrauchsüberlassung für jede weitere Woche, dazu Umbauten und Zusatzteile wie Netze, Planen oder Treppentürme. Aus einem Auftrag werden so schnell mehrere Rechnungen.

Deine Kunden sind meist andere Betriebe: Maler, Stuckateure, Dachdecker, Bauunternehmen und Generalunternehmer, dazu Industrie und Hausverwaltungen. Manche zahlen erst, wenn sie selbst Geld von ihrem Bauherrn bekommen haben. Dein Gerüst steht oft schon, bevor die anderen Gewerke anfangen, und kommt erst weg, wenn sie fertig sind. Wie deine Kunden selbst auf ihr Geld warten, steht zum Beispiel auf den Seiten für Malerbetriebe und Dachdecker.

Das Material bindet dabei viel Kapital. Rahmen, Beläge, Geländer, Konsolen und Anker stehen auf fremden Baustellen statt auf deinem Hof. Dazu kommen Lkw mit Ladekran, Lager, Versicherung und Ersatz für beschädigte oder verschwundene Teile.

Wo es im Gerüstbau hakt

  • Streit um Standzeiten: Wann wurde das Gerüst übergeben, wann freigemeldet? Ohne schriftliche Übergabe und Freimeldung steht Aussage gegen Aussage, und die Rechnung für die Verlängerung hängt.
  • Mitbenutzung durch andere Gewerke: Bestellt hat der Maler, genutzt haben es auch Dachdecker und Fensterbauer. Wer die Verlängerung zahlt, ist dann oft unklar.
  • Umbauten auf Zuruf: Ein Bauleiter bittet am Telefon, eine Lage höher zu setzen oder ein Feld zu öffnen. Ohne schriftlichen Auftrag wird die Stundenrechnung später bestritten.
  • Pleiten in der Kette: Das Baugewerbe gehört zu den Branchen mit den meisten Insolvenzen. Fällt dein Kunde aus, steht dein Gerüst auf einer Baustelle, auf der niemand mehr zahlt.
  • Einbehalte beim Generalunternehmer: Manche Generalunternehmer behalten auch beim Gerüst pauschal eine Sicherheit ein, lange nachdem es abgebaut ist.
  • Abtretungsverbote: In Nachunternehmerverträgen steht häufig, dass du deine Forderungen nicht abtreten darfst.

Wie hoch das Risiko am Bau ist, zeigt die Statistik: Laut Statistischem Bundesamt kamen im Baugewerbe 2025 auf 10.000 Unternehmen 104 Insolvenzen, im Schnitt aller Branchen waren es 69. Nur Verkehr und Lagerei sowie das Gastgewerbe lagen höher. Im 1. Halbjahr 2026 blieb der Bau mit 53,4 Insolvenzen je 10.000 Unternehmen auf Platz drei, bei einem Durchschnitt von 36,2.

Factoring für Gerüstbauer: was sich ändert

Mit Factoring lädst du deine Rechnungen im Onlineportal hoch, rund zwei Minuten pro Stück. Nach 48 Stunden hast du das Geld. Den Versand an deine Kunden und das Mahnwesen übernehmen wir. Gerade bei mehreren Rechnungen pro Baustelle nimmt dir das viel Nachhalten ab. Deine Kunden überweisen künftig auf ein anderes Konto, sonst bleibt für sie alles gleich.

Mit dabei ist der Forderungsausfallschutz: Wenn dein Kunde nicht zahlt, dann zahlen wir. Bei Kunden, die zum großen Teil aus dem Baugewerbe kommen, ist das viel wert. Streit über die Leistung deckt der Schutz nicht ab. Bestreitet ein Kunde Standzeit, Umbauten oder Mitbenutzung, gehört das zu deinem Auftrag und muss zwischen euch geklärt werden. Deshalb sind Übergabeprotokoll und Freimeldung so wichtig.

Zum Abtretungsverbot: Zwischen Kaufleuten ist die Abtretung einer Geldforderung trotz eines vertraglichen Verbots wirksam, ebenso, wenn dein Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, etwa eine Gemeinde (§ 354a HGB). Dein Kunde darf dann aber weiter mit befreiender Wirkung an dich zahlen. Ob du selbst als Kaufmann giltst, hängt von deinem Betrieb ab: Eine GmbH gilt stets als Kaufmann, ein kleiner, nicht eingetragener Betrieb nicht unbedingt. Was das für deine Verträge heißt, schaut Rene mit dir im Strategiegespräch an. Die Grundlagen erklärt das Lexikon unter Abtretung.

Bonitätsampel und Bürgschaften für Gerüstaufträge

Bevor dein Material für Monate auf eine Baustelle geht, lohnt der Blick auf den Kunden. Die Bonitätsampel zeigt dir vor dem Angebot, ob ein Bauunternehmen oder Handwerksbetrieb zahlen kann: grün, gelb oder rot. Bei Gelb kannst du kürzere Abrechnungsintervalle vereinbaren, bei Rot lieber absagen. Wie du eine Firma vor dem Angebot unter die Lupe nimmst, erklärt der Ratgeber Bonität prüfen.

Verlangt ein Generalunternehmer Sicherheit, kann eine Vertragserfüllungs- oder Mängelansprüchebürgschaft den Einbehalt ersetzen, wenn der Vertrag das zulässt. Behält er nach VOB/B Geld ein, muss er den Betrag binnen 18 Werktagen nach Mitteilung auf ein Sperrkonto einzahlen; bei kleineren oder kurzfristigen Aufträgen darf er damit bis zur Schlusszahlung warten. Tut er das nicht und verstreicht eine Nachfrist, kannst du die sofortige Auszahlung verlangen und musst keine Sicherheit mehr stellen. Mehr dazu im Ratgeber Sicherheitseinbehalt.

Sechs Hebel für Gerüstbaubetriebe

  1. Übergabe dokumentieren: Übergabeprotokoll mit Datum, Ausführung und Unterschrift. Damit ist belegt, ab wann die Standzeit läuft.
  2. Freimeldung schriftlich verlangen: Lass dir das Ende der Nutzung per Mail oder Formular bestätigen. Dann gibt es weniger Streit darüber, bis wann die Gebrauchsüberlassung läuft.
  3. Grundstandzeit und Verlängerung klar anbieten: Im Angebot steht, wie viele Wochen inklusive sind und was jede weitere Woche kostet.
  4. Verlängerungen regelmäßig abrechnen: Lieber monatlich als am Ende alles auf einmal. Kleine Beträge werden oft schneller freigegeben als eine große Nachforderung.
  5. Umbauten nur mit schriftlichem Auftrag: Ein Auftragszettel, vom Bauleiter vor Ort unterschrieben, reicht.
  6. Mitnutzer festhalten: Schreib auf, welche Gewerke dein Gerüst nutzen dürfen und wer die Verlängerung zahlt.

Wann sich Factoring im Gerüstbau rechnet

Die Schwelle liegt bei etwa 150.000 € Jahresumsatz, ab dann lohnt sich Factoring. Im Gerüstbau passt es besonders, wenn

  • du überwiegend für Bauunternehmen, Generalunternehmer und andere Handwerksbetriebe arbeitest,
  • jede Baustelle mehrere Rechnungen erzeugt, die einzeln nachgehalten werden müssen,
  • viel Material gleichzeitig auf Baustellen steht und du trotzdem in neues Material investieren willst,
  • lange Standzeiten dazu führen, dass Geld über Monate offen ist.

Ob jede Rechnung über Factoring geht oder nur die an bestimmte Kunden, besprichst du mit Rene im Strategiegespräch.

So startest du

Vereinbare ein kostenloses Erstgespräch oder ruf Rene direkt an: 0160 96971320. Im Strategiegespräch schaut er sich mit dir an, wer deine Kunden sind, wie du abrechnest und wo Geld hängen bleibt. Ist alles eingerichtet, reichst du die erste Rechnung ein und hast 48 Stunden später das Geld auf dem Konto.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Mein Kunde, ein Malerbetrieb, zahlt erst, wenn sein Bauherr gezahlt hat. Hilft mir Factoring?

Ja. Du hast dein Geld 48 Stunden nach dem Einreichen der Rechnung, unabhängig davon, wann dein Kunde selbst bezahlt wird. Zahlt er am Ende nicht, greift der Forderungsausfallschutz.

Was passiert, wenn der Kunde die Standzeit bestreitet?

Das ist ein Streit über die Leistung und gehört zu deinem Auftrag, der Forderungsausfallschutz deckt ihn nicht. Mit Übergabeprotokoll und schriftlicher Freimeldung hast du die Daten belegt. Je sauberer die Unterlagen, desto schneller ist so ein Streit vom Tisch.

Darf ein Generalunternehmer Geld einbehalten, obwohl das Gerüst längst abgebaut ist?

Einen Sicherheitseinbehalt darf er nur abziehen, wenn eine Sicherheit vereinbart ist. Wie lange sie bleibt, regelt der Vertrag; im VOB/B-Vertrag ist eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche in der Regel nach zwei Jahren zurückzugeben, wenn nichts anderes vereinbart ist. Statt des Einbehalts kann auch eine Bürgschaft stehen.

Lohnt sich Factoring, wenn ich gerade in neues Gerüstmaterial investiere?

Factoring finanziert nicht das Material selbst, sondern macht deine fertigen Rechnungen schneller zu Geld. Weil weniger Geld bei Kunden liegt, bleibt mehr Luft für Raten, Leasing oder den Kauf. Wie viel das bei dir ausmacht, rechnet Rene im Strategiegespräch mit deinen Zahlen durch.

In meinem Nachunternehmervertrag steht ein Abtretungsverbot. Geht Factoring dann überhaupt?

Zwischen Kaufleuten ist die Abtretung einer Geldforderung trotz eines solchen Verbots in der Regel wirksam (§ 354a HGB), dein Kunde darf dann aber weiter an dich zahlen. Ob das bei deinen Verträgen passt, schaut Rene mit dir im Strategiegespräch an. Im Zweifel hilft dein Anwalt.