Vertragserfüllungsbürgschaft
Eine Vertragserfüllungsbürgschaft ist die Bürgschaft einer Bank oder eines Kreditversicherers, mit der ein Auftragnehmer seinem Auftraggeber absichert, dass er den Bauvertrag ordnungsgemäß erfüllt. Sie deckt in der Regel die Zeit vom Vertragsschluss bis zur Abnahme ab.
Größere Auftraggeber wollen sich absichern, falls ein Betrieb mitten im Auftrag ausfällt, zu spät fertig wird oder die Leistung nicht vertragsgemäß erbringt. Die Sicherheit dafür heißt Vertragserfüllungssicherheit. Stellst du sie als Bürgschaft, bleibt dein Geld bei dir, statt von deinen Abschlägen einbehalten zu werden.
Was sichert eine Vertragserfüllungsbürgschaft ab?
Was genau gedeckt ist, steht im Vertrag und in der Bürgschaftsurkunde. Typisch sind Ansprüche, wenn die Leistung nicht oder nicht rechtzeitig fertig wird, etwa Mehrkosten für einen Ersatzbetrieb nach einer Kündigung. Nach der Abnahme übernimmt meist die Gewährleistungsbürgschaft den Schutz vor Mängeln.
Die Regeln der VOB/B
Ist die VOB/B vereinbart und eine Sicherheit verabredet, gilt nach § 17 VOB/B, wenn nichts anderes vereinbart ist:
- Du entscheidest, ob du die Sicherheit als Einbehalt, als hinterlegtes Geld oder als Bürgschaft leistest. Wechseln darfst du auch später noch.
- Der Bürge muss schriftlich bürgen, ohne zeitliche Begrenzung und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage. Eine Bürgschaft, die auf erstes Anfordern zahlt, kann der Auftraggeber nicht verlangen.
- Stellst du eine vereinbarte Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss, darf der Auftraggeber einbehalten.
- Die nicht verwertete Vertragserfüllungssicherheit gibt der Auftraggeber spätestens nach der Abnahme und der Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurück.
Für öffentliche Aufträge nennt § 9c VOB/A eine Obergrenze von 5 % der Auftragssumme; liegt die Auftragssumme unter 250.000 € ohne Umsatzsteuer, ist auf diese Sicherheit ganz zu verzichten. Beim Verbraucherbauvertrag steht dem Verbraucher bei der ersten Abschlagszahlung kraft Gesetzes eine Sicherheit von 5 % der Gesamtvergütung für die rechtzeitige und im Wesentlichen mangelfreie Herstellung zu (§ 650m BGB).
Rechenbeispiel: Einbehalt oder Bürgschaft?
Ein Metallbaubetrieb arbeitet als Nachunternehmer für ein Bauunternehmen, die VOB/B ist vereinbart, abgerechnet wird nach § 13b UStG ohne Umsatzsteuer. Der Auftrag liegt bei 200.000 €, vereinbart sind 5 % Vertragserfüllungssicherheit, also 10.000 €. Behält der Auftraggeber die Sicherheit ein, darf er jede Zahlung um höchstens 10 % kürzen, bis die 10.000 € erreicht sind:
- 1. Abschlag 60.000 €: Einbehalt 6.000 €, Auszahlung 54.000 €
- 2. Abschlag 50.000 €: Einbehalt 4.000 €, Auszahlung 46.000 €
Mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft fließen beide Abschläge voll aufs Konto. Die 10.000 € stecken dann in Stahl und Löhnen für diesen Auftrag statt beim Auftraggeber.
So kommst du zur Bürgschaft
- Vertrag lesen: Höhe, gefordertes Muster und bis wann die Sicherheit läuft.
- Bürgschaft früh beantragen, damit sie innerhalb der Frist vorliegt.
- Urkunde übergeben und darauf achten, dass kein Einbehalt mehr abgezogen wird.
- Nach Abnahme und Übergabe der Mängelsicherheit die Urkunde zurückfordern.
Vertragserfüllungsbürgschaften gehören zu Renes Bausteinen, damit kein Sicherheitseinbehalt von 5–10 % im Auftrag hängen bleibt. Alle Bürgschaften am Bau im Vergleich findest du im Ratgeber Bürgschaften am Bau, die Hintergründe zum Einbehalt im Ratgeber Sicherheitseinbehalt.
Häufige Fragen
Muss ich eine Vertragserfüllungsbürgschaft stellen?
Nur wenn sie im Vertrag vereinbart ist. Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht, mit einer Ausnahme: Beim Verbraucherbauvertrag steht dem Verbraucher eine Sicherheit von 5 % zu. Bei öffentlichen Aufträgen unter 250.000 € ohne Umsatzsteuer ist auf eine Vertragserfüllungssicherheit zu verzichten.
Wie lange läuft eine Vertragserfüllungsbürgschaft?
Die Bürgschaft selbst ist unbefristet, sie endet mit der Rückgabe der Urkunde. Nach VOB/B gibt der Auftraggeber sie in der Regel spätestens zurück, wenn die Abnahme erfolgt ist und du die Sicherheit für Mängelansprüche gestellt hast. Im Vertrag kann auch ein früherer Zeitpunkt stehen.
Was ist der Unterschied zur Gewährleistungsbürgschaft?
Die Vertragserfüllungsbürgschaft sichert die Zeit bis zur Abnahme, also die ordnungsgemäße Ausführung. Die Gewährleistungsbürgschaft sichert danach die Mängelansprüche. Oft löst die eine die andere ab: Mit der Mängelsicherheit bekommst du die Vertragserfüllungsbürgschaft zurück.