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Factoring für dein Gewerk

Factoring für Trockenbau und Innenausbau

Mit Factoring bekommen Trockenbau- und Innenausbaubetriebe ihr Geld 48 Stunden nach dem Einreichen der Rechnung, auch wenn der Generalunternehmer noch prüft, kürzt oder einbehält. So sind Profile, Platten und Löhne bezahlt, bevor die nächste Etage beginnt. Der Forderungsausfallschutz ist inklusive, Rechnungsversand und Mahnwesen übernehmen wir.

  • Von Rene van Laer
  • Geld nach 48 Stunden
  • inkl. Forderungsausfallschutz

Wie Trockenbauer auf ihr Geld warten

Im Trockenbau stehst du oft mitten in einer Kette. Der Bauherr beauftragt einen Generalunternehmer, der GU beauftragt dich, und manchmal arbeitet unter dir noch eine weitere Kolonne. Dein Geld hängt daran, wie schnell die Bauleitung des GU deine Leistung prüft und freigibt. Profile, Platten, Dämmung und Spachtelmasse hast du da längst bezahlt, die Löhne für jede Etage auch.

Rechtlich gilt beim Bauvertrag: Dein Werklohn wird fällig, wenn die Leistung abgenommen ist und eine prüffähige Schlussrechnung vorliegt. Erhebt der Auftraggeber binnen 30 Tagen nach Zugang keine begründeten Einwendungen, gilt die Schlussrechnung als prüffähig (§ 650g Abs. 4 BGB). In der Praxis entscheidet aber der Vertrag des Generalunternehmers mit seinen Fristen, Einbehalten und Abrechnungsregeln, wann wirklich Geld fließt.

Wo es im Trockenbau hakt

  • Aufmaß-Streit: Flächen, Öffnungen, Laibungen und Zulagen werden unterschiedlich gerechnet. Ist eine Position strittig, hängt schnell die ganze Schlussrechnung.
  • Lange Prüffristen: In GU-Verträgen stehen oft Prüf- und Zahlungsfristen, die deutlich über dem liegen, was das Gesetz als Regel vorsieht.
  • Einbehalte: Viele Generalunternehmer behalten 5 bis 10 Prozent als Sicherheit ein, bis zur Abnahme oder darüber hinaus. Ist die VOB/B vereinbart, muss der GU den Einbehalt binnen 18 Werktagen nach Mitteilung auf ein Sperrkonto einzahlen.
  • Schäden durch Folgegewerke: Schlitze, Kratzer, Wasserflecken. Wer hat was beschädigt? Ohne Dokumentation wird daraus eine Kürzung bei dir.
  • Streit eine Ebene höher: Der GU zahlt nicht, weil er selbst mit dem Bauherrn streitet. Dabei kann deine Vergütung als Nachunternehmer nach § 641 Abs. 2 BGB spätestens dann fällig werden, wenn der GU für deine Leistung selbst bezahlt wurde oder der Bauherr sein Werk abgenommen hat.

Was Prüf- und Zahlungsfristen dürfen

Lange Fristen sind nicht verboten, aber begrenzt. Zwischen Unternehmen sind Zahlungsziele über 60 Tage nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart und für dich nicht grob unbillig sind (§ 271a BGB). Für Prüf- oder Abnahmefristen über 30 Tage gilt dasselbe. Stehen die Fristen nur in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Generalunternehmers, gelten schon mehr als 15 Tage Prüffrist und mehr als 30 Tage Zahlungsfrist im Zweifel als unangemessen lang (§ 308 Nr. 1a und 1b BGB). Das gilt nicht, wenn die VOB/B ohne Abweichung insgesamt vereinbart ist. Dann greifen ihre eigenen Fristen: Abschläge 21 Tage nach Zugang der Aufstellung, die Schlusszahlung spätestens nach 30 Tagen. Mehr dazu im Ratgeber Zahlungsziel im Handwerk.

Aufmaß und Prüffähigkeit: so hält deine Rechnung

  1. Gemeinsames Aufmaß je Abschnitt: Mit der Bauleitung des GU nehmen und gegenzeichnen lassen, bevor die nächste Etage beginnt.
  2. Abrechnungsregeln vorher klären: Wie werden Öffnungen, Laibungen und Zulagen laut Vertrag und Leistungsverzeichnis gerechnet? Was vor dem Start feststeht, wird später nicht gekürzt.
  3. Stundenlohnzettel täglich abzeichnen: Ohne Unterschrift der Bauleitung werden Regiestunden später schnell gestrichen.
  4. Übergabe mit Fotos: Jeden fertigen Bereich mit Datum fotografieren. So grenzt du deine Leistung von Schäden durch Folgegewerke ab.
  5. Strittiges getrennt ausweisen: Unstrittige Positionen und Nachträge getrennt abrechnen. Ist die VOB/B vereinbart und verzögert sich die Prüfung, muss der GU das unbestrittene Guthaben sofort als Abschlag zahlen.

Was ein Aufmaß enthalten sollte, steht im Lexikon unter Aufmaß, wie eine prüffähige Schlussrechnung aussieht, unter Schlussrechnung.

Bauhandwerkersicherung: dein Hebel gegenüber dem GU

Als Nachunternehmer kannst du von deinem Generalunternehmer eine Sicherheit für die noch offene Vergütung verlangen, plus 10 Prozent für Nebenforderungen (§ 650f BGB). Das gilt auch für Zusatzaufträge und noch nach der Abnahme. Stellt der GU die Sicherheit nicht innerhalb einer angemessenen Frist, darfst du die Arbeit verweigern oder den Vertrag kündigen. Vertraglich ausschließen lässt sich das nicht. Die üblichen Kosten der Sicherheit, höchstens 2 Prozent im Jahr, trägst du selbst.

So hilft Factoring dem Trockenbaubetrieb

Mit Factoring hängt deine Liquidität nicht mehr an der Prüfabteilung des Generalunternehmers. Du lädst die Rechnung im Onlineportal hoch, rund zwei Minuten pro Rechnung, und hast das Geld 48 Stunden später. Wir verschicken die Rechnung an deinen Kunden und übernehmen das Mahnwesen komplett. Fällt ein Kunde aus, schützt dich der Forderungsausfallschutz, der inklusive ist: Wenn dein Kunde nicht zahlt, dann zahlen wir.

Ehrlich bleibt: Ein Streit über Aufmaß oder Mängel gehört zu deinem Auftrag und muss geklärt werden, auch mit Factoring. Darum lohnt sich die saubere Dokumentation doppelt. Ob alle GU-Rechnungen über Factoring laufen oder nur einzelne Auftraggeber, klärt Rene mit dir im Strategiegespräch. Steht in deinem Vertrag ein Abtretungsverbot, sprich ihn darauf an.

Bonitätsampel und Bürgschaften für Nachunternehmer

Als Nachunternehmer trägst du das Risiko, dass der Generalunternehmer selbst in Schieflage gerät. Im 1. Halbjahr 2026 meldeten die Amtsgerichte laut Statistischem Bundesamt 12.812 Unternehmensinsolvenzen, 6,7 Prozent mehr als ein Jahr zuvor und so viele wie in keinem Halbjahr seit 2013. Mit der Bonitätsampel prüfst du einen neuen GU, bevor du unterschreibst: grün, gelb oder rot.

Gegen Einbehalte helfen Bürgschaften. Eine Vertragserfüllungs- oder Mängelansprüchebürgschaft ersetzt das einbehaltene Geld, der GU behält seine Sicherheit, und du bekommst den vollen Betrag. Wie du einen Einbehalt ablöst, erklärt der Ratgeber Sicherheitseinbehalt. Wie Factoring in einem Ausbaubetrieb aus der Region läuft, der neben Putz und Dämmung auch Trockenbau macht, erzählt Stuckateurmeister Gaetano Giacone aus Hennef im Video-Interview.

Für welche Trockenbaubetriebe Factoring passt

Factoring lohnt sich ab etwa 150.000 € Jahresumsatz. Typisch passt es, wenn

  • du überwiegend als Nachunternehmer für Generalunternehmer oder Bauträger arbeitest,
  • zwischen Schlussrechnung und Zahlung regelmäßig mehr als 30 Tage liegen,
  • du mehrere Kolonnen gleichzeitig auf verschiedenen Baustellen bezahlst,
  • Einbehalte aus fertigen Projekten dein Konto belasten.

So startest du

Schreib Rene über das kostenlose Erstgespräch oder ruf an: 0160 96971320. Im Strategiegespräch schaut er ehrlich auf deine Zahlen und deine GU-Verträge. Nach der Einrichtung lädst du die erste Rechnung hoch, 48 Stunden später ist das Geld auf deinem Konto.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Der GU will 45 Tage für die Prüfung meiner Schlussrechnung. Ist das zulässig?

Prüffristen über 30 Tage sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart und für dich nicht grob unbillig sind. Stehen sie nur in den AGB des Generalunternehmers, gelten schon mehr als 15 Tage im Zweifel als unangemessen lang (§ 308 Nr. 1b BGB). Anders ist es, wenn die VOB/B ohne Abweichung insgesamt vereinbart ist.

Der GU zahlt nicht, weil er selbst mit dem Bauherrn streitet. Was kann ich tun?

Hat der GU für deine Leistung schon Geld bekommen oder hat der Bauherr sein Werk abgenommen, wird deine Vergütung nach § 641 Abs. 2 BGB spätestens dann fällig. Frag den GU schriftlich nach dem Stand. Zusätzlich kannst du eine Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB verlangen.

Wie gehe ich mit Kürzungen beim Aufmaß um?

Prüf jede gestrichene Position gegen Vertrag, Leistungsverzeichnis und dein Aufmaß. Biete ein gemeinsames Aufmaß vor Ort an und weise strittige und unstrittige Positionen getrennt aus. So bleibt der unstrittige Teil nicht mit in der Prüfung hängen.

Was ändert sich für den Generalunternehmer, wenn ich Factoring nutze?

Er zahlt an ein anderes Konto, mehr ändert sich für ihn nicht. Rechnungsversand und Mahnwesen laufen über uns. Steht in deinem Vertrag ein Abtretungsverbot, sprich Rene im Erstgespräch darauf an.

Greift der Ausfallschutz, wenn der GU wegen Mängeln kürzt?

Der Forderungsausfallschutz ist für den Fall da, dass dein Kunde nicht zahlt. Kürzt der GU wegen Mängeln oder eines strittigen Aufmaßes, ist das eine Frage deiner Leistung und muss zwischen euch geklärt werden. Gute Dokumentation verkürzt diesen Streit.