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Factoring für dein Gewerk

Factoring für Bauunternehmen

Mit Factoring bekommen Bauunternehmen ihr Geld 48 Stunden nach dem Einreichen der Rechnung, statt Prüffristen, Zahlungsläufe und Einbehalte abzuwarten. Bürgschaften ersetzen den Sicherheitseinbehalt, und die Bonitätsampel zeigt vor dem Angebot, ob ein Bauträger zahlen kann. Der Forderungsausfallschutz ist inklusive: Wenn dein Kunde nicht zahlt, dann zahlen wir.

  • Von Rene van Laer
  • Geld nach 48 Stunden
  • inkl. Forderungsausfallschutz

Wie Bauunternehmen auf ihr Geld warten

Am Bau geht das Geld in großen Blöcken raus und kommt in Raten zurück. Löhne, Geräte, Beton, Stahl und Nachunternehmer bezahlst du laufend. Dein Auftraggeber zahlt nach Baufortschritt, prüft jede Aufstellung und behält Sicherheiten ein. Laut Creditreform zahlten Kunden im Baugewerbe im 1. Quartal 2026 im Schnitt 15,0 Tage nach Fälligkeit, mehr als in jeder anderen Branche.

Gleichzeitig ist das Risiko hoch. 2025 kamen laut Statistischem Bundesamt im Baugewerbe 104 Insolvenzen auf 10.000 Unternehmen, im Durchschnitt aller Branchen waren es 69. Fällt ein Bauträger aus, hängen oft mehrere Abschläge und der Einbehalt zugleich.

VOB/B § 16: Abschläge, Schlusszahlung, Verzug

Viele Bauverträge mit Gewerbe- und Wohnungsbaukunden vereinbaren die VOB/B. Ihr § 16 regelt, wann dein Geld fällig ist:

  • Abschläge: fällig 21 Tage nach Zugang deiner prüfbaren Aufstellung.
  • Schlusszahlung: alsbald nach der Prüfung, spätestens 30 Tage nach Zugang der Schlussrechnung. Bis zu 60 Tage nur, wenn das ausdrücklich vereinbart und wegen der besonderen Art des Auftrags sachlich gerechtfertigt ist.
  • Einwände gegen die Prüfbarkeit: Der Auftraggeber muss sie mit Gründen bis zum Ablauf der Frist erheben. Sonst kann er sich später nicht mehr darauf berufen.
  • Verzögerte Prüfung: Das unbestrittene Guthaben ist trotzdem sofort als Abschlag zu zahlen.
  • Verzug: Spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung oder Aufstellung ist der Auftraggeber auch ohne Nachfrist in Verzug, wenn du deine Pflichten erfüllt hast. Dann schuldet er Zinsen von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, im 2. Halbjahr 2026 also 10,52 % pro Jahr.
  • Arbeit einstellen: Zahlt er auch nach einer angemessenen Frist nicht, darfst du die Arbeiten bis zur Zahlung einstellen.

Eine Falle steckt in der Schlusszahlung. Nimmst du sie ohne Vorbehalt an, sind Nachforderungen ausgeschlossen, wenn du schriftlich darauf hingewiesen wurdest. Den Vorbehalt musst du binnen 28 Tagen erklären und binnen weiterer 28 Tage begründen. Die Grundlagen stehen im Lexikon unter VOB/B, die Abrechnung im Ratgeber Abschlagsrechnung.

Sicherheitseinbehalt nach § 17 VOB/B

Einen Einbehalt darf der Auftraggeber nur machen, wenn eine Sicherheit vereinbart ist. Dann gilt:

  • Er darf jede Zahlung um höchstens 10 Prozent kürzen, bis die vereinbarte Sicherheitssumme erreicht ist. Die 10 Prozent sind die Grenze je Zahlung, nicht die Höhe der Sicherheit.
  • Den Einbehalt muss er binnen 18 Werktagen nach Mitteilung auf ein Sperrkonto einzahlen. Tut er das auch nach einer Nachfrist nicht, kannst du die sofortige Auszahlung verlangen und musst keine Sicherheit mehr stellen.
  • Du darfst eine Sicherheit durch eine andere ersetzen, also den Einbehalt durch eine Bürgschaft. Eine Bürgschaft „auf erstes Anfordern“ darf er nicht verlangen.
  • Die Vertragserfüllungssicherheit bekommst du spätestens nach der Abnahme zurück, sobald die Mängelsicherheit gestellt ist. Die Mängelsicherheit in der Regel zwei Jahre nach der Abnahme, wenn nichts anderes vereinbart ist.

Öffentliche Auftraggeber sollen nach § 9c VOB/A für die Vertragserfüllung höchstens 5 Prozent der Auftragssumme und für Mängelansprüche höchstens 3 Prozent der Abrechnungssumme verlangen. Unter 250.000 € Auftragssumme ohne Umsatzsteuer verzichten sie auf die Vertragserfüllungssicherheit und in der Regel auch auf die Mängelsicherheit. Alle Details zu Höhe, Dauer und Ablösung stehen im Ratgeber Sicherheitseinbehalt.

Bauhandwerkersicherung: § 650f BGB gegenüber Bauträgern

Arbeitest du für einen Bauträger oder Generalunternehmer, kannst du eine Sicherheit für deine noch nicht bezahlte Vergütung verlangen, auch für Zusatzaufträge. Dazu kommen 10 Prozent für Nebenforderungen. Das geht auch nach der Abnahme. Die Sicherheit kann zum Beispiel eine Garantie oder ein Zahlungsversprechen einer Bank oder eines Kreditversicherers sein.

Stellt der Auftraggeber sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist, darfst du die Arbeit verweigern oder den Vertrag kündigen. Die üblichen Kosten der Sicherheit bis 2 Prozent pro Jahr erstattest du ihm. Ausgenommen sind nur bestimmte öffentliche Auftraggeber und Verbraucher beim Verbraucherbau- oder Bauträgervertrag. Abweichende Vereinbarungen im Vertrag sind unwirksam. Wie du die Sicherheit anforderst, erklärt der Ratgeber Bauhandwerkersicherung.

Nachträge und Abtretungsverbote: wo es noch hakt

  • Nachträge: Biete Zusatzleistungen schriftlich an und lass dir die Anordnung bestätigen, bevor du ausführst. Rechne sie getrennt ab, damit der unstrittige Teil deiner Rechnung nicht mit in der Prüfung hängt.
  • Aufmaß: Gemeinsam mit der Bauleitung des Auftraggebers nehmen und gegenzeichnen lassen. Jede Position, die später strittig wird, kostet Wochen.
  • Abtretungsverbote: Manche Verträge verbieten die Abtretung deiner Forderungen. Ist der Vertrag für beide Seiten ein Handelsgeschäft, ist die Abtretung einer Geldforderung trotzdem wirksam (§ 354a HGB). Ob das bei deinen Verträgen greift, schaut Rene sich im Strategiegespräch an.

E-Rechnung ab 2027: Abschläge und Schlussrechnung

Lag dein Gesamtumsatz 2026 über 800.000 €, musst du Rechnungen an inländische Unternehmen für Umsätze ab 2027 als E-Rechnung ausstellen, ab 2028 gilt das für alle Betriebe. Für Bauleistungen hat das Bundesfinanzministerium im Oktober 2026 Erleichterungen geregelt. Im strukturierten Teil genügt vorerst die Leistungsbeschreibung je Gewerk mit Summe, wenn eine eingebettete, lesbare Anlage das Leistungsverzeichnis aufschlüsselt und eindeutig darauf verwiesen wird. Abschlagsrechnungen, die du vor deiner eigenen Pflicht gestellt hast, müssen nicht als E-Rechnung kommen, auch wenn Leistung und Zahlung später folgen. Und in der Schlussrechnung dürfen die bezahlten Abschläge bis 30.06.2030 als Summe abgezogen werden.

So hilft Factoring dem Bauunternehmen

Deine Rechnung lädst du in rund zwei Minuten im Onlineportal hoch. 48 Stunden danach ist das Geld auf deinem Konto, während der Auftraggeber seine Prüffrist nutzt. Den Versand der Rechnung übernehmen wir, ebenso das komplette Mahnwesen. Und für den Ernstfall ist der Forderungsausfallschutz dabei.

Damit planst du Lohn, Material und Nachunternehmer mit dem Tag des Einreichens statt mit dem Zahlungslauf des Bauträgers. Nach Absprache kannst du deinen Auftraggebern sogar längere Zahlungsziele geben, ohne selbst länger zu warten. Ob alle Rechnungen über Factoring laufen oder nur einzelne Auftraggeber und ob Abschlagsrechnungen dazugehören, klärt Rene mit dir im Strategiegespräch.

Bonitätsampel und Bürgschaften aus einer Hand

Vor jedem großen Angebot lohnt der Blick auf die Bonitätsampel: grün, gelb oder rot. Bei einem neuen Bauträger weißt du dann, ob du überhaupt kalkulieren solltest. Mit VOB-Bürgschaften, also Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaften, bleibt kein Einbehalt von 5 bis 10 Prozent im Auftrag hängen. Welche Bürgschaft in welcher Bauphase gilt, zeigt der Ratgeber Bürgschaften am Bau.

Für welche Bauunternehmen Factoring passt

Factoring lohnt sich ab etwa 150.000 € Jahresumsatz, im Bau ist diese Grenze schnell erreicht. Gut passt es, wenn du

  • für Bauträger, Generalunternehmer, Wohnungsbaugesellschaften oder Gewerbekunden baust,
  • monatlich Abschläge stellst und Löhne vor den Zahlungen deiner Auftraggeber fällig sind,
  • Einbehalte über Jahre in deinen Projekten stehen hast,
  • Nachunternehmer und Lieferanten pünktlich bezahlen willst, auch wenn dein Auftraggeber die Frist ausschöpft.

So startest du

Vereinbare das kostenlose Erstgespräch oder ruf Rene unter 0160 96971320 an. Im Strategiegespräch schaut er ehrlich auf deine Zahlen, deine Verträge und deine Auftraggeber. Nach der Einrichtung reichst du die erste Rechnung ein, und 48 Stunden später ist das Geld da.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Was kostet Factoring für ein Bauunternehmen?

Das hängt von deinem Umsatz, deinen Kunden und der Größe deiner Rechnungen ab. Rene rechnet es im kostenlosen Erstgespräch mit dir durch, ehrlich und mit deinen echten Zahlen.

Darf ich die Arbeit einstellen, wenn der Auftraggeber Abschläge nicht zahlt?

Bei einem VOB/B-Vertrag ja, wenn du ihm vorher erfolglos eine angemessene Frist gesetzt hast. Unabhängig davon kannst du eine Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB verlangen und die Arbeit verweigern, wenn sie nicht rechtzeitig kommt. Setz Fristen schriftlich und lass dich im Zweifel rechtlich beraten.

Wann muss der Auftraggeber den Sicherheitseinbehalt auszahlen?

Nach VOB/B ist eine nicht verwertete Mängelsicherheit nach zwei Jahren zurückzugeben, gerechnet in der Regel ab der Abnahme, wenn kein anderer Zeitpunkt vereinbart ist. Die Vertragserfüllungssicherheit gibt es spätestens nach der Abnahme zurück, sobald die Mängelsicherheit gestellt ist.

Gilt die Bauhandwerkersicherung auch gegenüber einem Bauträger?

Ja. Ausgenommen sind nur bestimmte öffentliche Auftraggeber und Verbraucher beim Verbraucherbau- oder Bauträgervertrag. Ein Bauträger, der dich beauftragt, fällt nicht darunter. Die üblichen Kosten der Sicherheit bis 2 Prozent pro Jahr trägst allerdings du.

Was passiert, wenn ich die Schlusszahlung ohne Vorbehalt annehme?

Hat dich der Auftraggeber schriftlich auf die Folgen hingewiesen, sind spätere Nachforderungen ausgeschlossen. Erkläre den Vorbehalt deshalb binnen 28 Tagen und begründe ihn binnen weiterer 28 Tage, zum Beispiel mit einer prüfbaren Rechnung über die offenen Positionen.