Factoring für den Garten- und Landschaftsbau
Mit Factoring haben Betriebe im Garten- und Landschaftsbau ihr Geld 48 Stunden nach dem Einreichen der Rechnung, statt auf die Prüfung bei der Kommune, die Freigabe der Hausverwaltung oder die Schlusszahlung des Bauträgers zu warten. Der Forderungsausfallschutz ist inklusive, Rechnungsversand und Mahnwesen übernehmen wir. So fließt das Geld aus jeder fertigen Baustelle sofort zurück in den Betrieb, gerade im Frühjahr, wenn Material, Maschinen und Löhne gleichzeitig anfallen.
Wie Betriebe im Garten- und Landschaftsbau auf ihr Geld warten
Im Garten- und Landschaftsbau hängt der Zahlungseingang stark davon ab, für wen du arbeitest. Wer seinen eigenen Garten neu anlegen lässt, zahlt die Terrasse oft kurz nach der Fertigstellung. Eine Kommune prüft die Rechnung für den Spielplatz erst im Fachamt und gibt sie dann an die Kasse weiter. Eine Wohnungsgesellschaft oder Hausverwaltung zahlt die Grünpflege nach interner Freigabe. Ein Bauträger zahlt die Außenanlagen zuletzt, denn sie sind meist das letzte Gewerk am Neubau.
Rechtlich gilt für neue Außenanlagen in der Regel das Bauvertragsrecht. Das BGB nennt die Herstellung einer Außenanlage ausdrücklich als Bauvertrag (§ 650a BGB). Fällig wird die Vergütung dann erst mit der Abnahme und einer prüffähigen Schlussrechnung (§ 650g Abs. 4 BGB). Erhebt dein Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Zugang keine begründeten Einwände, gilt die Schlussrechnung als prüffähig.
Im Winter wird es ruhiger. Viele Betriebe überbrücken die Monate mit Gehölzschnitt und Winterdienst für Wohnanlagen und Firmen, abgerechnet pauschal oder nach Einsätzen. Die laufenden Kosten für Fahrzeuge, Maschinen und das Stammpersonal bleiben trotzdem.
Übrigens: Der Garten- und Landschaftsbau gehört nicht zur Handwerkskammer. Ausbildung und Meisterprüfung laufen über die Landwirtschaftskammer. Für deine Zahlungsabläufe ändert das nichts. Material, Maschinen und Löhne zahlst du vorher, das Geld der Kunden kommt danach.
Wo es im Garten- und Landschaftsbau hakt
- Saisonstart: Ab dem Frühjahr kommen Pflaster, Splitt, Mutterboden und Pflanzen auf einmal, dazu Diesel, Maschinenraten und oft zusätzliche Leute. Die ersten Rechnungen der Saison sind dann noch gar nicht geschrieben.
- Abnahme bei Pflanzen und Rasen: Gepflanzt ist schnell. Abgenommen wird oft erst nach der Fertigstellungspflege, wenn die Pflanzen angewachsen sind und der Rasen dicht steht. Zwischen Einbau und Schlussrechnung können so Wochen liegen.
- Öffentliche Auftraggeber: Bei Kommunen läuft die Rechnung durch mehrere Hände. Eine Zahlungsfrist von mehr als 30 Tagen muss ein öffentlicher Auftraggeber ausdrücklich vereinbaren und sachlich begründen, mehr als 60 Tage sind unwirksam (§ 271a BGB). Für vereinbarte Abschläge gilt diese Grenze allerdings nicht.
- Bauträger: Die Außenanlage ist meist das letzte Gewerk. Verzögert sich der Bau, rutscht dein Termin nach hinten und mit ihm die Schlussrechnung. Dazu kommen Einbehalte von 5 bis 10 Prozent, die lange stehen bleiben können.
- Pflegeverträge: Die Jahrespflege für Wohnanlagen oder Firmengelände bringt planbare Umsätze, aber auch viele kleine Rechnungen, die einzeln nachgehalten werden wollen.
- Maschinen: Minibagger, Radlader und Rüttelplatte kosten jeden Monat Geld, auch im Januar.
Wie du einen Einbehalt durch eine Bürgschaft freibekommst, steht im Ratgeber Sicherheitseinbehalt. Wann eine Leistung als abgenommen gilt, erklärt das Lexikon unter Abnahme.
Factoring im Garten- und Landschaftsbau: so funktioniert es
Ist ein Auftrag fertig und abgerechnet, lädst du die Rechnung im Onlineportal hoch. Das dauert rund zwei Minuten. Nach 48 Stunden hast du das Geld auf dem Konto, ganz gleich, ob dein Kunde nach zehn Tagen oder nach sieben Wochen überweist. Den Versand der Rechnung und das Mahnwesen übernehmen wir. Dein Kunde zahlt an ein anderes Konto, mehr ändert sich für ihn nicht.
Inklusive ist der Forderungsausfallschutz. Wenn dein Kunde nicht zahlt, dann zahlen wir. Er deckt aber keinen Streit über die Leistung. Sagt ein Kunde, die Pflasterfläche habe sich gesetzt oder die Hecke sei nicht angewachsen, klärst du das wie bisher mit ihm, denn es gehört zu deinem Auftrag.
Für die Saison heißt das: Jede fertige Baustelle bringt ihr Geld sofort zurück in den Betrieb. Ab dem zweiten oder dritten Auftrag im Frühjahr können die abgerechneten Baustellen das Material für die nächsten bezahlen. Wie viel Puffer du darüber hinaus für den Winter brauchst, rechnest du mit einer einfachen Liquiditätsplanung durch.
Wie das in einem jungen Meisterbetrieb aussieht, erzählt Maximilian Wirz aus Much im Video. In seiner Anfangszeit kamen die Rechnungen vom Baustoffhandel, bevor das Geld der Kunden da war. Heute fasst er es so zusammen: „Man lädt die Rechnung hoch, man hat das Geld, man muss sich nicht da nochmal drum kümmern.“
Bonitätsampel und Bürgschaften bei größeren Außenanlagen
Vor einem großen Auftrag lohnt der Blick auf den Kunden. Mit der Bonitätsampel siehst du vor dem Angebot, ob ein Bauträger, eine Firma oder eine Verwaltung zahlen kann: grün, gelb oder rot. So bestellst du Pflaster und Pflanzen nicht für jemanden, der schon wackelt.
Bei öffentlichen Aufträgen und Bauträgern geht es oft um Sicherheiten. Wird nach VOB/A vergeben, soll die Sicherheit für die Vertragserfüllung höchstens 5 Prozent der Auftragssumme betragen, die für Mängelansprüche höchstens 3 Prozent der Abrechnungssumme. Liegt die Auftragssumme unter 250.000 € ohne Umsatzsteuer, ist auf eine Vertragserfüllungssicherheit zu verzichten, in der Regel auch auf eine Mängelsicherheit (§ 9c VOB/A).
Wird trotzdem eine Sicherheit vereinbart, muss sie nicht als Einbehalt auf dem Konto des Auftraggebers liegen. Im VOB/B-Vertrag darfst du einen Einbehalt durch eine Bürgschaft ersetzen. Mit einer Vertragserfüllungs- oder Mängelansprüchebürgschaft bleibt das Geld in deinem Betrieb, und dein Auftraggeber ist trotzdem abgesichert.
Was du im Betrieb selbst tun kannst
- Fertigstellungspflege regeln: Schreib ins Angebot, wie lange die Fertigstellungspflege dauert und wann du zur Abnahme aufforderst. Dann ist klar, ab wann du abrechnen kannst.
- Abnahme einfordern: Setz nach der Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme. Verweigert der Kunde sie nicht innerhalb der Frist unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Bei Privatleuten gilt das nur, wenn du sie mit der Aufforderung in Textform auf diese Folge hingewiesen hast.
- Abschläge vereinbaren: Bei größeren Anlagen kannst du Abschläge für erbrachte Leistungen verlangen, etwa nach Erdarbeiten, Unterbau und Pflaster (§ 632a BGB).
- Pflege getrennt abrechnen: Rechne Entwicklungs- und Jahrespflege getrennt vom Bauauftrag ab. Sonst wartet die Pflege auf die Schlussrechnung oder umgekehrt.
- Rechnungen an Verwaltungen vollständig machen: Objekt, Leistungszeitraum und, falls vorhanden, Auftrags- oder Bestellnummer gehören auf jede Rechnung. Fehlt etwas, bleibt sie in der Freigabe liegen.
Für welche Betriebe sich Factoring eignet
Ab etwa 150.000 € Jahresumsatz lohnt sich Factoring. Im Garten- und Landschaftsbau passt es besonders, wenn
- du neben Gartenbesitzern auch für Kommunen, Wohnungswirtschaft, Bauträger oder Gewerbekunden arbeitest,
- die Saison viel Material und Maschinenzeit auf einmal bindet,
- Pflegeverträge jeden Monat viele Rechnungen erzeugen,
- du wachsen willst und für jeden neuen Auftrag Material vorstrecken musst.
Welche Rechnungen über Factoring laufen, alle oder nur einzelne, legt Rene mit dir im Strategiegespräch fest.
So startest du
Ein guter Zeitpunkt für das Gespräch ist der Winter, bevor die Saison anläuft. Im kostenlosen Erstgespräch klärst du mit Rene, ob Factoring zu deinem Betrieb passt. Im Strategiegespräch schaut er ehrlich auf deine Zahlen. Ist alles eingerichtet, geht die erste Rechnung ins Onlineportal, und 48 Stunden danach ist das Geld da. Telefonisch erreichst du Rene unter 0160 96971320.
Rene sitzt in Ruppichteroth, der Nachbargemeinde von Much. Was er für Betriebe in der Gegend bietet, steht auf der Seite Ruppichteroth, Much, Eitorf und Windeck.
Häufige Fragen
Hilft Factoring schon im März, wenn die Saison erst anläuft?
Factoring zahlt Rechnungen aus, die schon geschrieben sind. Im März hilft es also bei allem, was du bereits abgerechnet hast, etwa Winterdienst, Gehölzschnitt oder die ersten Baustellen. Danach finanziert jede bezahlte Rechnung nach 48 Stunden den nächsten Einkauf.
Wir haben viele Pflegeverträge mit Monatsrechnungen. Lohnt sich Factoring dafür?
Monatsrechnungen sind planbar, binden zusammen aber viel Geld, wenn jede erst nach Freigabe bezahlt wird. Mit Factoring hast du das Geld 48 Stunden nach dem Hochladen, Versand und Mahnwesen liegen bei uns. Ob alle oder nur einzelne Verträge über Factoring laufen, klärt Rene im Strategiegespräch.
Was passiert, wenn ein Kunde nach der Rechnung über gesetztes Pflaster oder eingegangene Pflanzen streitet?
Streit über die Leistung selbst gehört zu deinem Auftrag und wird zwischen dir und deinem Kunden geklärt. Der Forderungsausfallschutz greift, wenn dein Kunde nicht zahlt. Eine dokumentierte Abnahme und klare Regeln zur Pflege machen solche Diskussionen kürzer.
Mein Betrieb gehört zur Landwirtschaftskammer, nicht zur Handwerkskammer. Ist Factoring trotzdem etwas für uns?
Ja. Mit Maximilian Wirz aus Much nutzt auch ein Meisterbetrieb aus dem Garten- und Landschaftsbau Factoring. Ob es für deinen Betrieb passt, hängt vor allem von Umsatz und Kunden ab. Factoring lohnt sich ab etwa 150.000 € Jahresumsatz.
Kann ich Wohnungsgesellschaften ein längeres Zahlungsziel anbieten, ohne selbst länger zu warten?
Nach Absprache sind längere Zahlungsziele für deine Kunden möglich, und du hast dein Geld trotzdem 48 Stunden nach dem Einreichen. Kunden berichten von bis zu 90 Tagen. Bei Ausschreibungen der Wohnungswirtschaft kann das ein Argument für deinen Betrieb sein.