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Factoring für dein Gewerk

Factoring für SHK-Betriebe (Sanitär, Heizung, Klima)

Mit Factoring bekommen SHK-Betriebe ihr Geld 48 Stunden nach dem Einreichen der Rechnung, egal ob es um eine Wärmepumpe oder eine Wartung geht. Damit ist die teure Technik bezahlt, bevor der Kunde überweist, und das Büro läuft keinem Kleinbetrag mehr hinterher. Der Forderungsausfallschutz ist inklusive, Rechnungsversand und Mahnwesen übernehmen wir.

  • Von Rene van Laer
  • Geld nach 48 Stunden
  • inkl. Forderungsausfallschutz

Wie SHK-Betriebe auf ihr Geld warten

Ein SHK-Betrieb lebt in zwei Welten. Auf der einen Seite stehen große Projekte: Heizungstausch, Wärmepumpe, Badsanierung, die Haustechnik im Neubau. Auf der anderen Seite der Alltag mit Wartung, Reparatur und Notdienst. Beide binden Geld, nur auf unterschiedliche Weise.

Bei Projekten kaufst du die teure Technik ein, bevor du sie einbaust: Wärmepumpe, Speicher, Regelung, Rohre und Armaturen. Der Großhandel will sein Geld innerhalb seines Zahlungsziels, dein Kunde zahlt nach Inbetriebnahme und Abnahme. Beim Bauvertrag braucht die Schlussrechnung außerdem prüffähig zu sein. Sie gilt als prüffähig, wenn dein Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang begründete Einwendungen erhebt (§ 650g Abs. 4 BGB).

Bei Wartung und Notdienst ist es umgekehrt: Jede einzelne Rechnung ist klein, aber es sind viele. Jede will geschrieben, verschickt, verbucht und notfalls angemahnt werden. Rechnungen bis 250 € brutto sind übrigens Kleinbetragsrechnungen und brauchen weniger Pflichtangaben (§ 33 UStDV), das spart am Einsatztag Zeit.

Wo es im SHK-Betrieb hakt

  • Technik in Vorleistung: Ein einzelnes Gerät kann einen großen Teil der Auftragssumme ausmachen. Es ist bestellt und oft bezahlt, bevor es im Keller steht.
  • Warten auf den Zuschuss: Bei geförderten Heizungen möchte mancher Eigentümer erst zahlen, wenn sein Geld von der Förderstelle da ist. Darauf hast du keinen Einfluss.
  • Restarbeiten nach der Inbetriebnahme: Die Heizung läuft, aber Verkleidung, Leitungsdämmung oder Einregulierung fehlen noch. Schon hängt die ganze Rechnung.
  • Neubau über den Generalunternehmer: Als Nachunternehmer rechnest du in Abschlägen nach Baufortschritt ab, etwa Rohinstallation und Endmontage. Der GU prüft, kürzt und behält Sicherheiten ein.
  • Die Rechnung am Monatsende: Arbeitsberichte sammeln sich, die Rechnungen gehen gebündelt raus. Die Wartezeit beginnt dann erst Wochen nach dem Einsatz.
  • Reverse Charge beim Bauunternehmer: Arbeitest du für einen Unternehmer, der selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt und eine gültige Bescheinigung (USt 1 TG) hat, schuldet er die Umsatzsteuer. Reparatur- und Wartungsarbeiten bis 500 € netto je Umsatz gelten dabei nicht als Bauleistung. Eine falsche Rechnung kommt zurück und verlängert die Wartezeit. Die Regeln stehen im Lexikon unter Reverse Charge.

So hilft Factoring dem SHK-Betrieb

Über Factoring reichst du jede fertige Rechnung im Onlineportal ein, das sind rund zwei Minuten pro Rechnung. Das Geld ist 48 Stunden danach auf deinem Konto. Den Versand an deinen Kunden übernehmen wir, ebenso das komplette Mahnwesen. Zahlt ein Kunde gar nicht, greift der Forderungsausfallschutz, er ist inklusive: Wenn dein Kunde nicht zahlt, dann zahlen wir.

Bei Projekten heißt das: Die Wärmepumpe für den nächsten Kunden bezahlst du mit dem Geld aus dem letzten Auftrag. Bei Wartung und Notdienst fällt vor allem das Hinterhertelefonieren weg. Ob alle Rechnungen über Factoring laufen oder nur bestimmte Kunden, etwa Hausverwaltungen und Generalunternehmer, legt Rene mit dir im Strategiegespräch fest. Gerade bei Heizungsprojekten für Eigentümer stellt sich die Frage, welche Rechnungen passen. Ob das bei deinen Kunden passt, klärt Rene im Erstgespräch.

Was du tun kannst, wenn trotzdem eine Rechnung offen bleibt, steht im Ratgeber Kunde zahlt nicht.

Abschläge im Neubau: Fristen, die du kennen solltest

Steht im Vertrag mit dem Generalunternehmer die VOB/B, werden deine Abschläge 21 Tage nach Zugang der prüfbaren Aufstellung fällig. Die Schlussrechnung muss er spätestens nach 30 Tagen bezahlen. Länger, höchstens 60 Tage, darf es nur dauern, wenn das ausdrücklich vereinbart und wegen der Art des Auftrags sachlich gerechtfertigt ist. Verzögert sich die Prüfung, muss er das unbestrittene Guthaben sofort als Abschlag zahlen (§ 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B).

Für deine Aufstellung heißt das: Sie muss eine rasche und sichere Beurteilung erlauben. Schreib den Leistungsstand je Bauabschnitt oder Wohnung mit Mengen auf, nicht nur einen Prozentwert. Und Kürzungen musst du nicht einfach hinnehmen: Nicht vereinbarte Skontoabzüge sind nach VOB/B unzulässig (§ 16 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B).

Bonitätsampel und Bürgschaften in der Haustechnik

Bevor du für einen neuen Bauträger, Generalunternehmer oder Gewerbekunden Technik für mehrere zehntausend Euro bestellst, zeigt dir die Bonitätsampel, ob er zahlen kann: grün, gelb oder rot. So erkennst du schlechte Zahler, bevor das Gerät geliefert ist. Mehr dazu im Ratgeber Bonität prüfen.

Im Neubau verlangen Auftraggeber oft Sicherheiten. Statt eines Einbehalts kannst du eine Vertragserfüllungsbürgschaft für die Bauzeit oder eine Mängelansprüchebürgschaft für die Zeit nach der Abnahme stellen. Dann fließt der volle Betrag. Achte bei der Laufzeit auf die Verjährung: Nach VOB/B gelten für bestimmte wartungsabhängige Anlagenteile zwei Jahre, wenn dir die Wartung nicht übertragen ist (§ 13 Abs. 4 Nr. 2 VOB/B). Wie du einen Einbehalt ablöst, erklärt der Ratgeber Sicherheitseinbehalt.

Fünf Hebel gegen offene Kleinrechnungen

  1. Rechnung am Einsatztag: Schreib sie direkt aus dem Arbeitsbericht, nicht am Monatsende.
  2. Unterschrift auf dem Arbeitsbericht: Stunden und Material vom Kunden gegenzeichnen lassen. Dann gibt es später wenig zu diskutieren.
  3. Auftragsnummer der Hausverwaltung: Ohne Bestell- oder Objektnummer landet die Rechnung im Klärungsstapel.
  4. Abschläge bei Projekten: Vereinbare Zahlungen nach Lieferung der Technik, nach der Installation und nach der Inbetriebnahme. Angeliefertes Material zählt beim Abschlag mit, wenn der Kunde Eigentum oder eine Sicherheit dafür erhält (§ 632a BGB).
  5. Pauschale bei Firmenkunden: Gerät ein Kunde, der kein Verbraucher ist, in Verzug, kannst du zusätzlich 40 € Pauschale verlangen, auch bei Abschlägen (§ 288 Abs. 5 BGB). Bei einer Wartungsrechnung über 180 € ist das ein spürbares Argument.

Für welche SHK-Betriebe Factoring passt

Die Grenze liegt bei etwa 150.000 € Jahresumsatz, ab da lohnt sich Factoring. Gut passt es, wenn

  • du regelmäßig Geräte und Material für große Heizungs- oder Sanitärprojekte vorfinanzierst,
  • dein Büro jeden Monat viele kleine Rechnungen schreibt und nachverfolgt,
  • du als Nachunternehmer im Neubau mit Abschlägen und Einbehalten arbeitest,
  • beim Großhandel Skonto liegen bleibt, weil das Geld noch beim Kunden ist. Was das im Jahr ausmacht, zeigt der Ratgeber Skonto ziehen.

So startest du

Ruf Rene unter 0160 96971320 an oder melde dich über das kostenlose Erstgespräch. Im Strategiegespräch geht er ehrlich mit dir durch, welche Kunden und Rechnungen sich eignen. Nach der Einrichtung läuft die erste Rechnung übers Portal, und 48 Stunden später ist das Geld da.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Lohnt sich Factoring auch für viele kleine Wartungsrechnungen?

Gerade bei vielen kleinen Rechnungen spart das Büro Zeit: Du lädst jede Rechnung in rund zwei Minuten hoch, Versand und Mahnwesen übernehmen wir. Ob alle Rechnungen oder nur bestimmte Kunden über Factoring laufen, klärt Rene mit dir im Strategiegespräch.

Mein Kunde will erst zahlen, wenn seine Förderung ausgezahlt ist. Was nun?

Das ist eine Frage der Vereinbarung mit deinem Kunden. Halte schon im Angebot fest, wann welche Zahlung fällig ist, unabhängig vom Zuschuss. Ob Factoring bei deinen Kunden passt, klärt Rene im Erstgespräch.

Muss ich bei Reparaturen für einen Bauunternehmer ohne Umsatzsteuer abrechnen?

Nicht bei jedem Auftrag. Reparatur- und Wartungsarbeiten bis 500 € netto je Umsatz gelten nicht als Bauleistung im Sinne von § 13b UStG. Darüber schuldet ein bauleistender Auftraggeber mit gültiger Bescheinigung (USt 1 TG) die Umsatzsteuer selbst. Im Zweifel klärst du das mit deinem Steuerberater.

Was passiert, wenn der Kunde die Heizung nutzt, aber wegen Restarbeiten nicht zahlt?

Der Forderungsausfallschutz ist für den Fall da, dass dein Kunde nicht zahlt. Hält er Geld wegen offener Restarbeiten oder eines Mangels zurück, gehört das zu deinem Auftrag und muss geklärt werden. Darum lohnt es sich, Restarbeiten schnell abzuschließen und schriftlich zu dokumentieren.

Kann ich bei einer Firma für eine verspätete Wartungsrechnung 40 € Pauschale verlangen?

Ja, wenn dein Kunde kein Verbraucher ist und mit einer Entgeltforderung in Verzug gerät (§ 288 Abs. 5 BGB). Das gilt auch für Abschlagsrechnungen. Die Pauschale wird auf spätere Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet, bei Privatleuten gibt es sie nicht.