Mahnbescheid
Ein Mahnbescheid ist eine gerichtliche Zahlungsaufforderung, die du für eine bezifferte Geldforderung beim Mahngericht beantragen kannst, ohne Klage zu erheben. Widerspricht dein Kunde nicht, bekommst du mit dem Vollstreckungsbescheid einen Titel, aus dem du vollstrecken kannst.
Das gerichtliche Mahnverfahren ist für Handwerker der schnellste Weg zu einem Titel, wenn ein Kunde einfach nicht zahlt. Das Gericht prüft dabei nicht, ob deine Forderung besteht, sondern nur, ob der Antrag formal stimmt.
Mahnbescheid beantragen: der Ablauf in 6 Schritten
- Voraussetzung prüfen: Deine Leistung ist erbracht, die Rechnung fällig und beziffert. Hängt die Forderung noch von einer Gegenleistung ab, die du nicht erbracht hast, ist das Mahnverfahren ausgeschlossen (§ 688 Abs. 2 ZPO).
- Antrag stellen: Am einfachsten online über www.online-mahnantrag.de, die Anwendung der deutschen Mahngerichte. Den Antrag druckst du aus und unterschreibst ihn, oder du übermittelst ihn elektronisch mit deinem Online-Ausweis.
- Zuständiges Gericht: Maßgeblich ist dein eigener Sitz, nicht der deines Kunden (§ 689 Abs. 2 ZPO). Für Betriebe im OLG-Bezirk Köln, also auch in Köln, Bonn und dem Rhein-Sieg-Kreis, ist das zentrale Mahngericht beim Amtsgericht Euskirchen zuständig.
- Zustellung: Das Gericht stellt deinem Kunden den Mahnbescheid zu. Er soll innerhalb von zwei Wochen zahlen oder widersprechen.
- Vollstreckungsbescheid: Widerspricht er nicht, beantragst du nach Ablauf der zwei Wochen den Vollstreckungsbescheid, spätestens sechs Monate nach der Zustellung. Danach verliert der Mahnbescheid seine Wirkung (§ 701 ZPO).
- Vollstreckung: Der Vollstreckungsbescheid steht einem Versäumnisurteil gleich. Dein Kunde kann binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Mit dem Titel kannst du vollstrecken lassen, etwa durch einen Gerichtsvollzieher.
Wie lange ist die Widerspruchsfrist?
Im Mahnbescheid steht eine Frist von zwei Wochen. Das ist aber keine harte Ausschlussfrist: Dein Kunde kann widersprechen, solange der Vollstreckungsbescheid nicht verfügt ist (§ 694 ZPO). Ein späterer Widerspruch gilt als Einspruch. Nach einem Widerspruch wird aus dem Mahnverfahren ein normales Gerichtsverfahren, wenn eine Seite das beantragt.
Was kostet ein Mahnbescheid?
Die Gerichtskosten richten sich nach der Höhe deiner Forderung: eine halbe Gebühr nach dem Streitwert, mindestens 38 €. Für den Vollstreckungsbescheid fällt keine weitere Gerichtsgebühr an. Beispiele aus der Gebührentabelle:
- Forderung 2.000 €: 51,50 €
- Forderung 5.000 €: 85,25 €
- Forderung 10.000 €: 141,50 €
- Forderung 20.000 €: 202,50 €
Anwalts- oder Inkassokosten kommen gegebenenfalls hinzu. Ist dein Kunde im Zahlungsverzug, machst du die Kosten zusammen mit den Verzugszinsen gleich im Antrag geltend.
Wichtig für die Verjährung
Forderungen aus Rechnungen verjähren in der Regel nach drei Jahren, die Frist endet jeweils zum Jahresende. Eine Mahnung hält die Verjährung nicht auf, die Zustellung eines Mahnbescheids schon (§ 204 BGB). Wird es zum Jahresende knapp, ist der Mahnbescheid oft der einfachste Weg, deine Forderung zu sichern. Wann sich welcher Schritt lohnt, erklärt der Ratgeber Kunde zahlt Rechnung nicht. Wer das Nachfassen ganz abgeben will, findet die Alternative im Eintrag Inkasso.
Häufige Fragen
Brauche ich für den Mahnbescheid einen Anwalt?
Nein, den Antrag kannst du selbst stellen, am einfachsten über online-mahnantrag.de. Ein Anwalt wird sinnvoll, wenn dein Kunde widerspricht und es vor Gericht weitergeht.
Was passiert, wenn mein Kunde widerspricht?
Dann gibt es keinen Vollstreckungsbescheid, das Mahnverfahren endet an dieser Stelle. Willst du weitermachen, geht die Sache auf Antrag in ein normales Gerichtsverfahren über. Damit musst du vor allem rechnen, wenn dein Kunde Mängel behauptet.
Lohnt sich ein Mahnbescheid auch bei kleinen Beträgen?
Oft ja, denn die Gerichtskosten sind überschaubar: Bei 1.000 € Forderung sind es 38 €. Zahlt dein Kunde nach dem Mahnbescheid, kannst du die Kosten von ihm verlangen. Bei einem zahlungsunfähigen Kunden hilft allerdings auch der beste Titel wenig.