Veritätsrisiko
Das Veritätsrisiko ist beim Forderungsverkauf das Risiko, dass eine Forderung gar nicht oder nicht in der berechneten Höhe besteht, etwa weil die Leistung mangelhaft ist oder der Kunde berechtigt kürzt. Beim Factoring bleibt es in der Regel beim Verkäufer der Forderung, also beim Handwerksbetrieb.
„Veritas“ ist Latein und heißt Wahrheit. Beim Veritätsrisiko geht es um die Frage, ob deine Rechnung stimmt: Ist die Leistung erbracht, vertragsgemäß und in dieser Höhe geschuldet? Davon zu trennen ist das Bonitätsrisiko, also die Frage, ob dein Kunde zahlen kann.
Veritätsrisiko und Bonitätsrisiko: der Unterschied
- Bonitätsrisiko: Dein Kunde wird zahlungsunfähig, etwa durch eine Insolvenz. Dieses Risiko übernimmt beim echten Factoring der Factor, das sogenannte Delkredere.
- Veritätsrisiko: Die Forderung ist ganz oder teilweise nicht berechtigt. Dieses Risiko bleibt in der Regel bei dir.
Der Grund liegt im Kaufrecht. Der Kauf einer Forderung ist ein Rechtskauf, für den die Regeln des Sachkaufs entsprechend gelten (§ 453 BGB). Wer verkauft, muss den Gegenstand frei von Mängeln verschaffen (§ 433 BGB). Nach herrschender Meinung haftet der Verkäufer deshalb für den Bestand der Forderung, nicht aber für die Zahlungsfähigkeit des Kunden. Die Einzelheiten regelt der jeweilige Factoringvertrag.
Dein Kunde behält außerdem alle Einwendungen aus dem Auftrag, auch gegenüber dem Factor (§ 404 BGB). Ein Mangel verschwindet also nicht dadurch, dass die Rechnung verkauft ist. Für das Factoring bei Rene heißt das: In der Regel haftest du dafür, dass die Forderung besteht; der Forderungsausfallschutz greift, wenn dein Kunde nicht zahlen kann.
Typische Veritätsrisiken im Handwerk
- Mängel, wegen derer dein Kunde einen Teil zurückhält.
- Streit über das Aufmaß oder über Mengen.
- Nachträge, die nie beauftragt wurden.
- Eine fehlende Abnahme, sodass die Forderung noch gar nicht fällig ist.
- Gegenforderungen des Kunden, mit denen er aufrechnet.
So hältst du das Veritätsrisiko klein
- Abnahme mit Protokoll, bekannte Mängel darin festhalten.
- Aufmaß gemeinsam erstellen und gegenzeichnen lassen.
- Nachträge vor der Ausführung schriftlich beauftragen lassen.
- Mängel schnell beseitigen und die Beseitigung dokumentieren.
- Nur Rechnungen über erbrachte und vereinbarte Leistungen einreichen.
Wie du reagierst, wenn dein Kunde wegen Mängeln nicht zahlt, erklärt der Ratgeber Kunde zahlt wegen Mängeln nicht. Welche Factoring-Art welches Risiko abdeckt, steht im Ratgeber Echtes und unechtes Factoring.
Häufige Fragen
Muss ich Geld zurückzahlen, wenn mein Kunde wegen eines Mangels kürzt?
Das regelt dein Factoringvertrag. In der Regel haftest du dafür, dass die Forderung in der berechneten Höhe besteht, eine berechtigte Kürzung wegen Mängeln geht deshalb zu deinen Lasten. Wie das bei dir konkret geregelt ist, bespricht Rene mit dir im Erstgespräch.
Gehört die Insolvenz meines Kunden zum Veritätsrisiko?
Nein, Insolvenz ist das Bonitätsrisiko. Dein Kunde schuldet das Geld, kann es aber nicht zahlen. Genau dafür ist der Forderungsausfallschutz da.
Was gilt, wenn mein Kunde einfach Skonto abzieht?
Ein vereinbarter Skonto muss schon auf der Rechnung stehen. Zieht dein Kunde etwas ab, das nie vereinbart war, ist das Streit über die Höhe der Forderung und damit ein Veritätsthema. Mit vereinbarter VOB/B sind nicht vereinbarte Skontoabzüge ausdrücklich unzulässig.