Verlängerter Eigentumsvorbehalt
Der verlängerte Eigentumsvorbehalt ist eine Vereinbarung, mit der sich ein Lieferant über die gelieferte Ware hinaus absichert. Verarbeitet oder verkauft der Käufer die Ware weiter, tritt er dem Lieferanten im Voraus die Forderung gegen seinen eigenen Kunden ab, bis die Ware bezahlt ist.
Den Eigentumsvorbehalt kennst du vermutlich aus den Lieferbedingungen deines Großhändlers: Die Ware bleibt Eigentum des Lieferanten, bis sie bezahlt ist. Am Bau hilft das dem Lieferanten wenig. Sobald Fliesen verlegt, Rohre eingemauert oder Ziegel gedeckt sind, gehören sie in der Regel zum Gebäude, und der einfache Eigentumsvorbehalt ist weg.
Was bedeutet verlängerter Eigentumsvorbehalt?
Deshalb verlängern Lieferanten ihre Sicherheit auf das, was an die Stelle der Ware tritt: deine Forderung gegen den Bauherrn. Mit dem Kauf trittst du ihnen diese Forderung im Voraus ab, meist bis zur Höhe des Warenwerts. Solange du pünktlich zahlst, merkst du davon nichts, denn der Lieferant erlaubt dir in der Regel, die Forderung selbst einzuziehen. Zahlst du nicht, kann er die Abtretung offenlegen und sich an deinen Kunden wenden.
Rechtlich ist das eine Vorausabtretung. Wie eine Abtretung funktioniert, steht im eigenen Eintrag.
Was hat das mit Factoring zu tun?
Beim Factoring verkaufst du dieselben Forderungen an einen Factor. Damit treffen zwei Abtretungen aufeinander. Der Bundesgerichtshof hat dazu entschieden und unterscheidet:
- Echtes Factoring: Die Globalabtretung an den Factor ist nicht sittenwidrig, es zählt die zeitliche Reihenfolge. Und selbst wenn der Lieferant zuerst kam, deckt seine Erlaubnis zum Einziehen der Forderung den Verkauf an den Factor (BGH VIII ZR 169/76 und VIII ZR 80/77).
- Unechtes Factoring: Hier gelten die strengeren Regeln wie bei einer Globalabtretung an eine Bank. Die Einziehungserlaubnis deckt den Verkauf an den Factor dann nicht (BGH VIII ZR 149/80).
Die Urteile stammen aus den Jahren 1977 bis 1981, gelten aber als ständige Rechtsprechung. Den Unterschied der beiden Factoring-Arten erklärt der Ratgeber Echtes und unechtes Factoring.
Was du praktisch tun kannst
- Lies die Lieferbedingungen deiner wichtigsten Lieferanten auf Vorausabtretungen.
- Bezahle Material pünktlich, am besten mit Skonto. Dann hat sich die Sicherung des Lieferanten in der Regel erledigt.
- Nenn bestehende Vorausabtretungen offen, bevor du mit Factoring startest. Das gehört ins Strategiegespräch.
Für Händler ist das Thema die andere Seite derselben Medaille: Wie ein Baustoffhändler mit Factoring die Zahlungsziele seiner Kunden finanziert, zeigt die Seite Factoring für Baustoff- und Fachhandel.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einfachem und verlängertem Eigentumsvorbehalt?
Beim einfachen Eigentumsvorbehalt bleibt die Ware Eigentum des Lieferanten, bis du sie bezahlt hast. Der verlängerte geht weiter: Er erfasst auch die Forderung, die du durch Einbau oder Weiterverkauf der Ware bekommst. Am Bau ist der verlängerte die eigentliche Sicherheit, weil eingebautes Material in der Regel Teil des Gebäudes wird.
Darf mein Lieferant meinen Kunden direkt anschreiben?
Solange du pünktlich zahlst, hat er dazu in der Regel keinen Anlass, weil er dich die Forderung selbst einziehen lässt. Gerätst du mit der Zahlung in Verzug, kann er die Abtretung offenlegen. Dann zahlt dein Kunde den abgetretenen Teil an ihn.
Verhindert ein verlängerter Eigentumsvorbehalt das Factoring?
Nicht grundsätzlich. Beim echten Factoring hat der Bundesgerichtshof den Verkauf an den Factor auch gegenüber Lieferanten mit Vorausabtretung zugelassen. Wichtig ist, dass bestehende Abtretungen vor dem Start bekannt sind, damit nichts doppelt abgetreten wird.