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Ratgeber · Bauvertrag & Sicherheiten

Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB: So sicherst du deinen Werklohn

Mit der Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB verlangst du von deinem Auftraggeber eine Sicherheit für den noch nicht bezahlten Werklohn, plus 10 % für Nebenforderungen, auch nach der Abnahme. Meist stellt er sie als Garantie oder Bürgschaft seiner Bank. Kommt sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist, darfst du die Arbeit einstellen oder kündigen. Die üblichen Kosten der Sicherheit bis 2 % pro Jahr erstattest du.

  • Von Rene van Laer
  • 7 Min. Lesezeit
  • Aktualisiert am 31. Oktober 2026

Was ist die Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB?

Am Bau gehst du in Vorleistung: Material, Löhne und Maschinen sind bezahlt, bevor dein Auftraggeber zahlt. § 650f BGB gibt dir dafür ein Druckmittel. Du kannst von deinem Auftraggeber eine Sicherheit für die vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung verlangen, auch für Zusatzaufträge. Dazu kommen 10 % des zu sichernden Betrags für Nebenforderungen.

Drei Punkte machen die Regel stark:

  • Auch nach der Abnahme: Der Anspruch bleibt bestehen, wenn dein Auftraggeber das Werk schon abgenommen hat oder noch Erfüllung verlangen kann (§ 650f Abs. 1 S. 3 BGB). Was die Abnahme sonst auslöst, steht im Lexikon.
  • Gegenforderungen zählen nicht: Ansprüche, mit denen dein Auftraggeber aufrechnen will, etwa wegen behaupteter Mängelkosten, bleiben bei der Höhe außen vor, solange sie nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind (§ 650f Abs. 1 S. 4 BGB).
  • Nicht abdingbar: Eine Vereinbarung, die davon abweicht, ist unwirksam (§ 650f Abs. 7 BGB). Das gilt auch, wenn die VOB/B vereinbart ist.

Wer kann die Bauhandwerkersicherung verlangen und von wem?

Verlangen kann sie jeder Unternehmer aus einem Bauvertrag. Ein Bauvertrag ist ein Vertrag über die Herstellung, die Wiederherstellung, die Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks, einer Außenanlage oder eines Teils davon (§ 650a BGB). Instandhaltung zählt nur, wenn die Arbeit für Konstruktion, Bestand oder bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentlich ist. Das trifft auf viele Aufträge am Bau zu, vom Rohbau über Dach und Fassade bis zur Haustechnik.

Auch als Nachunternehmer kannst du die Sicherheit von deinem Generalunternehmer verlangen, denn er ist dein Besteller. Ausgenommen sind nach § 650f Abs. 6 BGB nur zwei Gruppen:

  1. Juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren unzulässig ist.
  2. Verbraucher bei einem Verbraucherbauvertrag nach § 650i BGB oder einem Bauträgervertrag nach § 650u BGB.

Gegenüber Privatleuten ist § 650f also nur ausgeschlossen, wenn einer dieser Verträge vorliegt. Ein Verbraucherbauvertrag ist der Bau eines neuen Gebäudes oder ein erheblicher Umbau, den ein Verbraucher in Auftrag gibt. Vergibt ein privater Bauherr beim Neubau die Gewerke einzeln, ist der Vertrag über ein einzelnes Gewerk nach dem Bundesgerichtshof kein Verbraucherbauvertrag (BGH, Urteil vom 16.03.2023, VII ZR 94/22). Dann kann die Bauhandwerkersicherung auch gegenüber dem privaten Bauherrn greifen.

Wie hoch ist die Sicherheit?

Gesichert wird die vereinbarte Vergütung, die noch nicht bezahlt ist, einschließlich Zusatzaufträgen, plus 10 % für Nebenforderungen. Dazu gehört auch der Teil des Auftrags, den du noch gar nicht ausgeführt hast. Bereits gezahlte Abschläge ziehst du ab.

Rechenbeispiel: Ein Fassadenbetrieb hat einen Auftrag über 92.000 €. Bezahlt sind bisher 46.000 €.

  • Noch nicht gezahlte Vergütung: 92.000 € − 46.000 € = 46.000 €
  • Plus 10 % für Nebenforderungen: 4.600 €
  • Höhe der Sicherheit: 50.600 €
  • Kosten, die du höchstens erstatten musst: 2 % von 50.600 €, also 1.012 € pro Jahr

Welche Sicherheit muss der Auftraggeber stellen?

In der Praxis ist das meist eine Garantie oder ein sonstiges Zahlungsversprechen einer Bank oder eines Kreditversicherers (§ 650f Abs. 2 BGB). Die Bank darf an dich aber nur zahlen, wenn dein Auftraggeber deinen Anspruch anerkennt oder vorläufig vollstreckbar zur Zahlung verurteilt ist. Die Sicherheit ist also kein Geld auf Abruf, sondern eine Absicherung für den Fall, dass dein Auftraggeber nicht zahlt oder zahlungsunfähig wird.

Der Sicherungsgeber darf sich vorbehalten, sein Versprechen zu widerrufen, wenn sich die Vermögensverhältnisse deines Auftraggebers wesentlich verschlechtern. Das wirkt aber nur für Bauleistungen, die du beim Zugang des Widerrufs noch nicht erbracht hast (§ 650f Abs. 1 S. 5 BGB). Wie Bürgschaften am Bau sonst funktionieren, erklärt der Ratgeber Bürgschaften am Bau.

So forderst du die Bauhandwerkersicherung an

  1. Betrag berechnen: Auftragssumme plus beauftragte Nachträge, minus Zahlungen, plus 10 %.
  2. Schriftlich auffordern: Nenne Bauvorhaben, Vertrag, Betrag und den Hinweis auf § 650f BGB. Schick das Schreiben so, dass du den Zugang beweisen kannst.
  3. Angemessene Frist setzen: Eine feste Tageszahl nennt das Gesetz nicht. Gib deinem Auftraggeber genug Zeit, die Sicherheit bei seiner Bank zu besorgen, und nenne ein konkretes Datum.
  4. Folgen ankündigen: Schreib dazu, dass du nach Fristablauf die Arbeit einstellst oder den Vertrag kündigst.
  5. Nach Fristablauf entscheiden: Kommt keine Sicherheit, darfst du die Leistung verweigern oder kündigen (§ 650f Abs. 5 BGB).

Eine Formulierungshilfe in eigenen Worten, die du anpassen kannst:

„Bauvorhaben …, Vertrag vom … . Für die vereinbarte und noch nicht gezahlte Vergütung von … € verlangen wir nach § 650f BGB eine Sicherheit in Höhe von … €, das ist die offene Vergütung zuzüglich 10 % für Nebenforderungen. Bitte stellen Sie die Sicherheit, zum Beispiel als Garantie oder Bürgschaft Ihrer Bank, bis zum … . Geht sie bis dahin nicht bei uns ein, werden wir die Arbeiten einstellen oder den Vertrag kündigen. Die üblichen Kosten der Sicherheit erstatten wir Ihnen bis zu 2 % im Jahr.“

Was passiert, wenn die Sicherheit nicht kommt?

Du hast zwei Wege:

  • Leistung verweigern: Du stellst die Arbeit ein, bis die Sicherheit da ist. Der Vertrag bleibt bestehen.
  • Kündigen: Dann steht dir die vereinbarte Vergütung zu, abzüglich dessen, was du durch die Kündigung an Aufwand sparst oder anderweitig verdienst. Für den noch nicht erbrachten Teil wird vermutet, dass dir 5 % der darauf entfallenden Vergütung zustehen (§ 650f Abs. 5 BGB). Mehr kannst du verlangen, wenn du es nachweist.

Rechenbeispiel zur Kündigung: Vom Auftrag über 92.000 € hast du Leistungen für 62.000 € erbracht, bezahlt sind 46.000 €. Für den erbrachten Teil stehen dir noch 16.000 € zu. Für den nicht erbrachten Teil von 30.000 € werden 5 % vermutet, also 1.500 €. Zusammen sind das 17.500 €.

Was kostet die Bauhandwerkersicherung?

Die Sicherheit kostet deinen Auftraggeber in der Regel Geld bei seiner Bank. Diese üblichen Kosten erstattest du ihm, höchstens 2 % des Sicherungsbetrags pro Jahr (§ 650f Abs. 3 BGB). Die Erstattung entfällt, soweit die Sicherheit nur deshalb weiterlaufen muss, weil dein Auftraggeber unbegründete Einwendungen gegen deine Vergütung erhebt.

Bauhandwerkersicherung oder Sicherungshypothek?

Gehört deinem Auftraggeber das Baugrundstück, kannst du stattdessen eine Sicherungshypothek daran verlangen (§ 650e BGB). Bei einem noch nicht fertigen Werk gilt das für den Teil der Vergütung, der deiner bisherigen Arbeit entspricht. Hast du schon eine Sicherheit nach § 650f, ist die Sicherungshypothek ausgeschlossen (§ 650f Abs. 4 BGB). Die Hypothek hilft nur, wenn dein Besteller Eigentümer ist. Bei Generalunternehmern oder Mietern als Auftraggeber scheidet sie deshalb in der Regel aus.

Wann du die Sicherheit verlangen solltest

  • Vor dem Start bei neuen Auftraggebern: Kann ein Auftraggeber keine Sicherheit seiner Bank besorgen, ist das ein Warnsignal. Prüf ihn dann genauer, wie im Ratgeber Bonität prüfen beschrieben.
  • Wenn Abschläge stocken: Zahlt der Auftraggeber Abschläge nicht oder nur gekürzt, ist § 650f ein starkes Mittel, bevor du weiter vorleistest. Mehr dazu im Ratgeber Abschlagsrechnung.
  • Nach der Abnahme bei Streit: Hält der Auftraggeber die Schlusszahlung wegen behaupteter Mängel zurück, kannst du die Sicherheit trotzdem verlangen. Behauptete Gegenforderungen mindern die Höhe nicht, solange sie nicht unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Was du im Mängelstreit sonst tun kannst, steht im Ratgeber Kunde zahlt wegen Mängeln nicht.

Absicherung schon vor dem Auftrag

Die Bauhandwerkersicherung hilft, wenn der Auftrag schon läuft. Davor setzen Renes Bausteine an. Mit der Bonitätsampel siehst du vor dem Angebot, ob dein Auftraggeber zahlen kann: rot, gelb oder grün. Mit Factoring ist das Geld 48 Stunden nach dem Einreichen der Rechnung auf deinem Konto, inklusive Forderungsausfallschutz: Wenn dein Kunde nicht zahlt, dann zahlen wir. Und Bürgschaften ersetzen die Einbehalte, die dein Auftraggeber von dir verlangt.

Wie das bei Bauunternehmen zusammenspielt, steht unter Factoring für Bauunternehmen. Ein kostenloses Erstgespräch vereinbarst du online oder unter 0160 96971320.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Kann ich die Bauhandwerkersicherung auch nach der Abnahme noch verlangen?

Ja, der Anspruch bleibt nach der Abnahme bestehen (§ 650f Abs. 1 S. 3 BGB). Das hilft vor allem, wenn die Schlusszahlung ausbleibt und dein Auftraggeber Mängel rügt. Stellt er die Sicherheit nicht, kannst du in der Regel auch die Nachbesserung zurückhalten, bis sie da ist.

Darf mein Auftraggeber die Bauhandwerkersicherung im Vertrag ausschließen?

Nein. Eine Vereinbarung, die von § 650f Abs. 1 bis 5 BGB abweicht, ist unwirksam (§ 650f Abs. 7 BGB). Das gilt für einzeln ausgehandelte Verträge genauso wie für vorformulierte Bedingungen. Auch ein Verzicht in den AGB eines Generalunternehmers ändert daran nichts.

Gilt § 650f BGB auch für Nachunternehmer?

Ja. Für dich als Nachunternehmer ist der Generalunternehmer der Besteller. Er fällt nicht unter die Ausnahmen in § 650f Abs. 6 BGB, also kannst du die Sicherheit von ihm verlangen. Gerade bei großen Aufträgen mit langen Zahlungswegen lohnt sich das.

Wie lang ist eine angemessene Frist für die Sicherheit?

Eine feste Tageszahl nennt das Gesetz nicht. Die Frist muss reichen, damit dein Auftraggeber die Sicherheit bei seiner Bank oder seinem Kreditversicherer besorgen kann. Setz ein konkretes Datum und halte fest, wann dein Schreiben angekommen ist.

Kann ich die Sicherheit auch von einem privaten Bauherrn verlangen?

Das hängt vom Vertrag ab. Ausgeschlossen ist § 650f nur beim Verbraucherbauvertrag und beim Bauträgervertrag. Vergibt ein privater Bauherr beim Neubau die Gewerke einzeln, kann die Bauhandwerkersicherung nach dem BGH auch ihm gegenüber greifen. Entscheidend ist, was genau bei dir beauftragt ist.