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Factoring-Lexikon

Aufmaß

Das Aufmaß ist die Ermittlung der tatsächlich ausgeführten Mengen einer Bauleistung, etwa in Quadratmetern, laufenden Metern oder Stück. Es ist die Grundlage für die Abrechnung nach Einheitspreisen in Abschlags- und Schlussrechnungen.

  • Erklärt von Rene van Laer

Beim Einheitspreisvertrag steht im Angebot nur der Preis pro Einheit. Was du am Ende bekommst, entscheidet das Aufmaß: Menge mal Einheitspreis. Ein schlampiges Aufmaß kostet dich deshalb direkt Geld, und ein strittiges Aufmaß hält deine Zahlung auf.

Welche Arten von Aufmaß gibt es?

  • Aufmaß vor dem Angebot: Du misst vor Ort, um die Mengen für dein Angebot zu kalkulieren.
  • Örtliches Aufmaß: Nach der Ausführung misst du am Bau, was tatsächlich gebaut wurde.
  • Aufmaß nach Plan: Die Mengen werden aus Zeichnungen ermittelt, wenn die Ausführung den Plänen entspricht.
  • Gemeinsames Aufmaß: Du misst zusammen mit dem Auftraggeber oder seiner Bauleitung, und beide unterschreiben.

Beim Pauschalvertrag brauchst du in der Regel kein Aufmaß, außer für Änderungen und Zusatzleistungen.

Was verlangen BGB und VOB/B?

Für eine Abschlagszahlung musst du deine Leistung mit einer Aufstellung nachweisen, die eine rasche und sichere Beurteilung erlaubt (§ 632a BGB). Die Schlussrechnung beim Bauvertrag muss prüffähig sein, also übersichtlich und für deinen Kunden nachvollziehbar (§ 650g Abs. 4 BGB).

Ist die VOB/B vereinbart, musst du prüfbar abrechnen und die nötigen Mengenberechnungen, Zeichnungen und Belege beifügen. Die Feststellungen sollen möglichst gemeinsam und laufend mit dem Baufortschritt erfolgen. Wie gemessen wird, regeln die technischen Vertragsbedingungen der VOB Teil C für jedes Gewerk, etwa ob kleine Öffnungen übermessen werden.

So machst du ein Aufmaß, das hält

  1. Vorher klären: Abrechnungsart, Positionen des Leistungsverzeichnisses und Abrechnungsregeln stehen im Vertrag. Lies sie, bevor du misst.
  2. Rechtzeitig messen: Was später verdeckt wird, misst du, bevor es verschwindet, etwa Dämmung hinter Gipskarton oder Leitungen im Estrich. Lade den Auftraggeber dazu ein.
  3. Sauber dokumentieren: Positionsnummer, Ort (Geschoss, Raum, Achse), Rechenansatz wie Länge × Breite, Abzüge, Skizze und Fotos.
  4. Gegenzeichnen lassen: Ein von beiden unterschriebenes Aufmaß ist im Streit viel wert.
  5. Beilegen: Die Aufmaßblätter gehören zu jeder Abschlags- und Schlussrechnung.

Rechenbeispiel für eine abgehängte Decke: Raum 1 misst 6,20 m × 4,50 m = 27,90 m², Raum 2 misst 5,10 m × 3,80 m = 19,38 m². Zusammen sind das 47,28 m². Bei einem Einheitspreis von 42 € je m² ergibt die Position 1.985,76 € netto. Fehlen am Ende 2 m², gehen dir 84 € verloren. Solche Fehler summieren sich über alle Positionen.

Wenn das Aufmaß strittig ist

Streit über Mengen ist Streit über deine Leistung. Den klärst du mit deinem Auftraggeber, das nimmt dir auch Factoring nicht ab, siehe Veritätsrisiko. Ist die VOB/B vereinbart, kannst du Aufmaß-, Rechen- und Übertragungsfehler auch nach der vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung noch richtigstellen lassen (§ 16 Abs. 3 VOB/B). Was das für Nachunternehmer im Innenausbau bedeutet, steht auf der Seite Factoring für Trockenbau und Innenausbau.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Muss mein Auftraggeber zum gemeinsamen Aufmaß kommen?

Im BGB ist das nicht ausdrücklich geregelt. Mit VOB/B sollen die Feststellungen möglichst gemeinsam erfolgen, und für Leistungen, die später schwer feststellbar sind, beantragst du rechtzeitig einen gemeinsamen Termin. Kommt der Auftraggeber trotz Einladung nicht, miss allein, dokumentiere besonders gründlich und bewahre die Einladung auf.

Darf ich das Aufmaß aus den Plänen machen?

Ja, wenn die Ausführung den Plänen entspricht und dein Vertrag das zulässt. Weicht die Baustelle von den Plänen ab, zählt das, was tatsächlich gebaut wurde. Im Zweifel misst du vor Ort nach.

Kann mein Kunde ein unterschriebenes Aufmaß später noch anzweifeln?

Ein gemeinsam erstelltes und unterschriebenes Aufmaß lässt sich in der Regel nur schwer angreifen, etwa mit dem Nachweis eines Messfehlers. Ein Aufmaß, das du allein gemacht hast, darf dein Kunde dagegen prüfen und bestreiten. Deshalb lohnt sich die Einladung zum gemeinsamen Termin.