Zum Inhalt springen
Factoring-Lexikon

Inkasso

Inkasso ist das Eintreiben offener Forderungen durch ein Inkassounternehmen oder einen Anwalt im Auftrag des Gläubigers. Es kommt zum Einsatz, wenn ein Kunde eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht bezahlt.

  • Erklärt von Rene van Laer

Für viele Handwerker ist Inkasso der letzte Schritt vor dem Gericht. Die Arbeit ist erledigt, die Rechnung überfällig, die Mahnungen sind verpufft. Ein Inkassounternehmen übernimmt dann das Nachfassen, mit Schreiben, Telefonaten und notfalls dem gerichtlichen Mahnverfahren.

Wie läuft Inkasso ab?

  1. Du übergibst die offene Forderung mit Auftrag, Rechnung und bisherigen Mahnungen.
  2. Das Inkassounternehmen schreibt deinen Kunden an und setzt eine Zahlungsfrist.
  3. Bei Bedarf verhandelt es über Ratenzahlung.
  4. Zahlt dein Kunde nicht, folgt meist ein Mahnbescheid und notfalls die Zwangsvollstreckung.

Inkassodienstleister müssen in Deutschland registriert sein. Ob ein Unternehmen eingetragen ist, kannst du im Rechtsdienstleistungsregister nachsehen. Mahnanträge reichen registrierte Inkassodienstleister maschinell lesbar ein (§ 702 Abs. 2 ZPO).

Bevor du ein Inkassounternehmen beauftragst

  • Ist die Rechnung fällig und prüffähig, und ist dein Kunde im Verzug?
  • Hat dein Kunde Mängel gerügt? Dann geht es um die Leistung, und ein Inkassoschreiben hilft selten weiter.
  • Liegen Auftrag, Abnahme und Mahnung schriftlich vor?

Wer zahlt die Inkassokosten?

Ist dein Kunde in Zahlungsverzug, kannst du die nötigen Kosten der Rechtsverfolgung in der Regel als Verzugsschaden von ihm verlangen. Zwischen Unternehmen steht dir außerdem eine Pauschale von 40 € zu, die auf diese Kosten angerechnet wird (§ 288 Abs. 5 BGB). Dazu kommen Verzugszinsen.

Kann dein Kunde gar nicht zahlen, nützt dir dieser Anspruch wenig. Was dann an Kosten bei dir bleibt, hängt vom Vertrag mit dem Inkassounternehmen ab.

Inkasso oder Factoring: der Unterschied

  • Zeitpunkt: Inkasso beginnt, wenn die Rechnung schon überfällig ist. Factoring setzt an, sobald du die Rechnung geschrieben hast.
  • Geld: Beim Inkasso bekommst du dein Geld erst, wenn dein Kunde zahlt. Beim Factoring kommt es 48 Stunden nach dem Einreichen der Rechnung.
  • Ausfall: Inkasso kann einen zahlungsunfähigen Kunden nicht zum Zahlen bringen. Mit dem Forderungsausfallschutz bei Rene gilt: Wenn dein Kunde nicht zahlt, dann zahlen wir.
  • Kundenbeziehung: Ein Inkassoschreiben belastet das Verhältnis zum Kunden oft spürbar. Beim Factoring übernehmen wir das Mahnwesen komplett.

Den ausführlichen Vergleich zieht der Ratgeber Factoring oder Inkasso. Die ersten Schritte bei einer unbezahlten Rechnung stehen im Ratgeber Kunde zahlt Rechnung nicht.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Ab wann darf ich ein Inkassounternehmen einschalten?

Sobald die Rechnung fällig ist und dein Kunde nicht zahlt. Sinnvoll ist es meist erst, wenn er in Verzug ist, denn dann kannst du die nötigen Kosten in der Regel von ihm verlangen. Eine bestimmte Zahl an Mahnungen schreibt das Gesetz nicht vor.

Schadet Inkasso meinem Ruf bei anderen Kunden?

In der Regel erfahren andere Kunden davon nichts. Die Beziehung zum betroffenen Kunden ist danach aber oft belastet. Ist dir ein Stammkunde wichtig, lohnt vorher ein klares, persönliches Telefonat.

Kann ich eine überfällige Forderung an ein Inkassounternehmen verkaufen?

Manche Inkassounternehmen kaufen überfällige Forderungen auf. Das ist etwas anderes als Factoring: Verkauft wird dann eine Forderung, die schon Probleme macht, und der Preis richtet sich nach dem Risiko. Beim Factoring verkaufst du frische Rechnungen, bevor es Ärger gibt.