Gewährleistungsbürgschaft
Eine Gewährleistungsbürgschaft, auch Mängelansprüchebürgschaft genannt, ist die Bürgschaft einer Bank oder eines Kreditversicherers, mit der ein Handwerksbetrieb die Mängelansprüche seines Auftraggebers nach der Abnahme absichert. Sie ersetzt den Sicherheitseinbehalt, sodass der Betrieb seinen vollen Werklohn bekommt.
Viele Auftraggeber behalten nach der Abnahme einen Teil der Schlussrechnung ein, als Sicherheit für spätere Mängel. In der Praxis sind das oft 5–10 % der Auftragssumme, und das Geld liegt dann lange beim Kunden. Mit einer Gewährleistungsbürgschaft holst du es dir zurück.
Wie funktioniert eine Gewährleistungsbürgschaft?
Statt Geld einzubehalten, bekommt dein Auftraggeber eine Bürgschaftsurkunde. Darin verpflichtet sich die Bank oder der Kreditversicherer, für deine Pflichten bei Mängeln einzustehen. Beseitigst du einen berechtigten Mangel nicht, kann sich der Auftraggeber an den Bürgen halten; der holt sich das Geld danach bei dir zurück. Für dich zählt: Der Einbehalt wird ausgezahlt, und das Geld arbeitet wieder in deinem Betrieb.
Was regelt die VOB/B zur Sicherheit für Mängelansprüche?
§ 17 VOB/B greift nur, wenn im Vertrag eine Sicherheit vereinbart ist. Ist nichts anderes geregelt, gilt:
- Du darfst wählen zwischen Einbehalt, Hinterlegung von Geld und Bürgschaft, und eine Sicherheit jederzeit durch eine andere ersetzen.
- Die Bürgschaft muss schriftlich sein, auf die Einrede der Vorausklage verzichten und darf nicht befristet sein. Eine Bürgschaft auf erstes Anfordern darf der Auftraggeber nicht verlangen.
- Eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche gibt der Auftraggeber in der Regel zwei Jahre nach der Abnahme zurück. Steht im Vertrag ein anderer Zeitpunkt, etwa das Ende der Verjährungsfrist für Mängelansprüche, gilt dieser.
Öffentliche Auftraggeber sollen nach § 9c VOB/A für Mängelansprüche höchstens 3 % der Abrechnungssumme verlangen. Liegt die Auftragssumme unter 250.000 € ohne Umsatzsteuer, ist in der Regel ganz darauf zu verzichten.
Rechenbeispiel: So viel Geld bindet der Einbehalt
Ein Fliesenlegerbetrieb rechnet im Jahr vier große Aufträge über je 120.000 € netto ab. Vereinbart sind jeweils 5 % Sicherheit für Mängelansprüche, Rückgabe nach zwei Jahren.
- Einbehalt pro Auftrag: 120.000 € × 5 % = 6.000 €
- Gleichzeitig offen aus zwei Jahren: 8 Aufträge × 6.000 € = 48.000 €
Bei gleichbleibendem Geschäft liegen so dauerhaft rund 48.000 € bei den Auftraggebern. Mit Gewährleistungsbürgschaften fließt dieses Geld zurück in den Betrieb.
So löst du den Einbehalt ab
- Vertrag prüfen: Höhe, Dauer, Austauschrecht und gefordertes Bürgschaftsmuster.
- Bürgschaft beantragen, passend zum Vertrag formuliert.
- Urkunde übergeben und die Auszahlung des Einbehalts verlangen.
- Nach Ablauf der Frist die Urkunde zurückfordern.
Rene hilft dir mit Mängelansprüchebürgschaften, damit kein Sicherheitseinbehalt im Auftrag hängen bleibt. Die Bürgschaft für die Zeit bis zur Abnahme ist die Vertragserfüllungsbürgschaft. Alle Bürgschaftsarten vergleicht der Ratgeber Bürgschaften am Bau, Höhe und Auszahlung des Einbehalts erklärt der Ratgeber Sicherheitseinbehalt.
Häufige Fragen
Ist eine Mängelansprüchebürgschaft etwas anderes als eine Gewährleistungsbürgschaft?
Nein, beide Wörter meinen dieselbe Sicherheit. Die VOB/B spricht von Mängelansprüchen statt von Gewährleistung, deshalb taucht in Verträgen oft der neuere Begriff auf. Entscheidend ist, was in der Urkunde steht.
Darf der Auftraggeber die Bürgschaft ablehnen und trotzdem einbehalten?
Ist die VOB/B vereinbart und nichts anderes geregelt, darfst du einen Einbehalt jederzeit durch eine Bürgschaft ersetzen. Die Bürgschaft muss aber passen, also schriftlich, unbefristet und mit Verzicht auf die Einrede der Vorausklage. Schließt dein Vertrag den Austausch aus, kommt es auf die genaue Klausel an.
Was passiert mit der Bürgschaft, wenn ein Mangel auftritt?
Zuerst bekommst du die Gelegenheit, den Mangel zu beseitigen, und solltest sie nutzen. Erst wenn du das nicht tust, kann sich der Auftraggeber an den Bürgen halten. Der Bürge zahlt dann und holt sich den Betrag bei dir zurück.