Factoring für Elektrobetriebe
Mit Factoring bekommen Elektrobetriebe ihr Geld 48 Stunden nach dem Einreichen der Rechnung, auch wenn Gewerbe- und Industriekunden lange Zahlungsziele verlangen. So sind Kabel, Verteiler, Module und Speicher bezahlt, bevor der nächste Auftrag startet. Der Forderungsausfallschutz ist inklusive, Rechnungsversand und Mahnwesen übernehmen wir.
Wie Elektrobetriebe auf ihr Geld warten
Kaum ein Gewerk hat so gemischte Kunden wie das Elektrohandwerk. Gewerbe- und Industriekunden mit Rahmenvertrag und Einkaufsabteilung, Hausverwaltungen, Eigentümer mit Photovoltaik oder Wallbox und dazu Generalunternehmer, für die du im Neubau als Nachunternehmer arbeitest. In fast jedem Auftrag steckt Material: Kabel, Verteiler, Schalter und Leuchten, bei Photovoltaik zusätzlich Module, Wechselrichter und Speicher.
Bei Firmenkunden läuft deine Rechnung durch mehrere Hände. Erst bestätigt jemand die Leistung, dann prüft der Einkauf, am Ende zahlt die Buchhaltung im nächsten Zahlungslauf. Laut Creditreform gewährten Lieferanten im 1. Halbjahr 2026 im Schnitt 32,21 Tage Zahlungsziel, so viel wie seit 2019 nicht. Großunternehmen als Kunden bekamen sogar 35,51 Tage. Bis das Geld für eine Unterverteilung auf deinem Konto ist, ist das Material dafür längst bezahlt.
Wo es im Elektrobetrieb hakt
- Bestellnummern und Freigaben: Fehlt auf der Rechnung die Bestell- oder Kostenstellennummer, schickt der Einkauf sie zurück. Dann beginnt die Wartezeit von vorn.
- Dokumentation: Viele Gewerbekunden geben die Rechnung erst frei, wenn Prüfprotokolle und Unterlagen vorliegen.
- Photovoltaik und Speicher: Die teuren Komponenten sind bezahlt, bevor die Anlage auf dem Dach ist. Hängt die Inbetriebnahme noch an Terminen anderer, verschiebt sich für manchen Kunden auch die Zahlung.
- Viele kleine Projekte: Wallboxen, Zählerschränke, Reparaturen. Jedes Projekt ist überschaubar, aber zusammen ergeben sie Dutzende Rechnungen im Monat.
- Neubau als Nachunternehmer: Abschläge nach Baufortschritt, Nachträge für zusätzliche Steckdosen oder Datenleitungen, Einbehalte bis zur Abnahme. Jede strittige Position hält die Zahlung auf.
- Lange Zahlungsziele in Einkaufsbedingungen: Manche Auftraggeber schreiben 60 oder 90 Tage in ihre AGB. Mehr dazu unten bei den Hebeln und im Ratgeber Zahlungsziel im Handwerk.
E-Rechnung: was ab 2027 für deine Firmenkunden gilt
Gerade Elektrobetriebe schreiben viele Rechnungen an Unternehmen. Seit 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Für Umsätze ab 2027 musst du E-Rechnungen auch ausstellen, wenn dein Gesamtumsatz im Vorjahr über 800.000 € lag. Ab 2028 gilt die Pflicht für alle Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen. Ausnahmen gibt es unter anderem für Kleinbetragsrechnungen bis 250 €.
Wichtig: Eine PDF ist keine E-Rechnung. Die Rechnung muss der Norm EN 16931 entsprechen, zum Beispiel XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Wer das rechtzeitig umstellt, vermeidet Rückläufer aus der Buchhaltung seiner Kunden. Fristen und Formate stehen im Ratgeber E-Rechnung im Handwerk.
So hilft Factoring dem Elektrobetrieb
Statt auf den nächsten Zahlungslauf deines Kunden zu warten, lädst du die Rechnung im Onlineportal hoch. Das ist ein Vorgang von rund zwei Minuten, und nach 48 Stunden ist das Geld bei dir. Versand und Mahnwesen erledigen wir. Weil der Forderungsausfallschutz dabei ist, gilt außerdem: Wenn dein Kunde nicht zahlt, dann zahlen wir.
Das verändert auch die Verhandlung mit großen Kunden. Fordert ein Industriekunde ein langes Zahlungsziel, kannst du nach Absprache mitgehen, ohne selbst so lange auf dein Geld zu warten. Dein Kunde zahlt dann an ein anderes Konto, mehr ändert sich für ihn nicht. Welche Kunden du einbeziehst, zum Beispiel nur Gewerbe und Industrie, besprichst du mit Rene im Strategiegespräch.
Bonitätsampel und Bürgschaften für Elektroprojekte
Eine große PV-Anlage für einen neuen Gewerbekunden oder die Elektroinstallation für einen unbekannten Bauträger bedeutet viel Material auf eigenes Risiko. Mit der Bonitätsampel siehst du vor dem Angebot, ob der Auftraggeber zahlen kann: grün, gelb oder rot. Wie nötig das ist, zeigt die Statistik: 2025 meldeten die Amtsgerichte laut Statistischem Bundesamt 24.064 Unternehmensinsolvenzen, 10,3 % mehr als im Vorjahr. Was ein einzelner Ausfall für deinen Betrieb bedeutet, rechnet der Ratgeber Zahlungsausfall vor.
Bei größeren Aufträgen fordern Auftraggeber oft eine Sicherheit. Mit einer Vertragserfüllungsbürgschaft oder einer Mängelansprüchebürgschaft statt eines Einbehalts bekommst du den vollen Rechnungsbetrag. Ist die VOB/B vereinbart, darf der Auftraggeber keine Bürgschaft „auf erstes Anfordern“ verlangen (§ 17 VOB/B). Was eine Vertragserfüllungsbürgschaft absichert, erklärt das Lexikon unter Vertragserfüllungsbürgschaft.
Fünf Hebel für schnellere Zahlungen bei Firmenkunden
- Daten vor dem Auftrag: Bestellnummer, Kostenstelle und Ansprechpartner vor Beginn erfragen und auf jede Rechnung schreiben.
- Protokolle mit der Rechnung: Prüfprotokolle und Dokumentation zusammen mit der Rechnung übergeben, nicht Wochen später.
- Abschläge nach Leistungsstand: Bei Projekten zum Beispiel nach Leitungsverlegung, Verteilerbau und Inbetriebnahme abrechnen. Nach § 632a BGB kannst du Abschläge in Höhe des Wertes der erbrachten Leistung verlangen.
- Einkaufsbedingungen lesen: Zwischen Unternehmen sind mehr als 60 Tage Zahlungsziel nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart und für dich nicht grob unbillig sind (§ 271a BGB). In den AGB deines Auftraggebers gelten schon mehr als 30 Tage im Zweifel als unangemessen lang (§ 308 Nr. 1a BGB), außer die VOB/B ist ohne Abweichung insgesamt vereinbart.
- Verzug ernst nehmen: Ein Firmenkunde ist spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung in Verzug, auch ohne Mahnung (§ 286 Abs. 3 BGB). Dann stehen dir 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu, im 2. Halbjahr 2026 also 10,52 % pro Jahr, und eine Pauschale von 40 €. Wie du das berechnest, zeigt das Lexikon unter Verzugszinsen.
Für welche Elektrobetriebe Factoring passt
Ein Richtwert: Factoring lohnt sich ab etwa 150.000 € Jahresumsatz. Besonders passt es zu dir, wenn
- Gewerbe- und Industriekunden einen großen Teil deines Umsatzes ausmachen,
- Photovoltaik und Speicher mit hohem Materialanteil zu deinem Geschäft gehören,
- du im Neubau als Nachunternehmer mit Abschlägen und Einbehalten arbeitest,
- dein Büro jeden Monat viele Rechnungen schreibt und hinterherläuft.
So startest du
Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch, über das Kontaktformular oder unter 0160 96971320. Danach schaut Rene im Strategiegespräch ehrlich auf deine Zahlen und deine Kunden. Ist das Konto eingerichtet, lädst du die erste Rechnung hoch, und 48 Stunden später ist das Geld da.
Häufige Fragen
Mein Industriekunde verlangt 60 Tage Zahlungsziel. Muss ich das akzeptieren?
Zwischen Unternehmen sind mehr als 60 Tage nur wirksam, wenn sie ausdrücklich vereinbart und für dich nicht grob unbillig sind (§ 271a BGB). Stehen schon mehr als 30 Tage in den Einkaufsbedingungen deines Kunden, gilt das im Zweifel als unangemessen lang. Mit Factoring kannst du ein langes Ziel nach Absprache trotzdem anbieten, ohne selbst so lange zu warten.
Muss ich meine Rechnungen ab 2027 als E-Rechnung schicken?
Lag dein Gesamtumsatz 2026 über 800.000 €, musst du Rechnungen an inländische Unternehmen für Umsätze ab 2027 als E-Rechnung ausstellen. Ab 2028 gilt das für alle Betriebe, Ausnahmen gibt es etwa für Kleinbetragsrechnungen bis 250 €. Empfangen können musst du E-Rechnungen schon seit 1. Januar 2025.
Kann ich nur die Rechnungen an Gewerbekunden über Factoring laufen lassen?
Welche Kunden und Rechnungen du einbeziehst, legt Rene mit dir im Strategiegespräch fest. Naheliegend ist, mit den Auftraggebern zu beginnen, bei denen dein Geld am längsten liegt.
Zahlt ihr auch, wenn der Kunde die PV-Anlage beanstandet?
Der Forderungsausfallschutz greift, wenn dein Kunde nicht zahlen kann. Beanstandet er die Leistung selbst, etwa eine Montage oder fehlende Unterlagen, gehört das zu deinem Auftrag und muss geklärt werden. Saubere Abnahme- und Prüfprotokolle helfen dabei.
Wie hoch sind die Verzugszinsen bei einem Firmenkunden?
Zwischen Unternehmen betragen sie 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, im 2. Halbjahr 2026 also 10,52 % pro Jahr (§ 288 Abs. 2 BGB). Dazu kommt eine Pauschale von 40 € je Forderung im Verzug. Der Basiszinssatz ändert sich zum 1. Januar und 1. Juli.