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Ratgeber · Bauvertrag & Sicherheiten

Bürgschaften am Bau: Vertragserfüllung, Gewährleistung, Abschlag

Bürgschaften im Baugewerbe ersetzen Bargeld als Sicherheit: Eine Bank oder ein Kreditversicherer verspricht deinem Auftraggeber, für dich einzustehen, wenn du deine Pflichten nicht erfüllst. Die wichtigsten sind die Vertragserfüllungsbürgschaft bis zur Abnahme und die Gewährleistungsbürgschaft für Mängel danach. Nach VOB/B darfst du einen Sicherheitseinbehalt durch eine Bürgschaft ersetzen, dann bleibt das Geld in deinem Betrieb.

  • Von Rene van Laer
  • 7 Min. Lesezeit
  • Aktualisiert am 31. Oktober 2026

Wie funktioniert eine Bürgschaft am Bau?

Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich ein Dritter, der Bürge, gegenüber dem Gläubiger, für die Verbindlichkeit eines anderen einzustehen (§ 765 BGB). Am Bau sind drei Seiten beteiligt:

  • Du als Auftragnehmer: Du schuldest die vertragsgemäße Leistung und bist der Hauptschuldner.
  • Dein Auftraggeber: Er bekommt die Bürgschaft als Sicherheit und ist der Gläubiger.
  • Die Bank oder der Kreditversicherer: Der Bürge zahlt im Ernstfall an deinen Auftraggeber. Danach holt er sich das Geld in der Regel bei dir zurück.

Am Bau ist die selbstschuldnerische Bürgschaft üblich. Dabei verzichtet der Bürge auf die Einrede der Vorausklage (§§ 771, 773 BGB). Dein Auftraggeber muss also nicht erst erfolglos gegen dich vollstrecken, bevor er sich an den Bürgen wenden kann. Im VOB/B-Vertrag ist das Pflicht: Die Bürgschaft muss schriftlich, unbefristet und selbstschuldnerisch sein (§ 17 Abs. 4 VOB/B).

Welche Bürgschaften gibt es im Baugewerbe?

Vertragserfüllungsbürgschaft

Sie sichert die Zeit bis zur Abnahme ab, also die vertragsgemäße Ausführung deines Auftrags. Was genau gesichert ist, etwa Mehrkosten, wenn ein anderer Betrieb den Auftrag zu Ende bringen muss, regelt die Sicherungsabrede im Vertrag. Nach VOB/B ist sie spätestens nach der Abnahme und nach Stellung der Mängelsicherheit zurückzugeben (§ 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B). Bei öffentlichen Aufträgen soll sie 5 % der Auftragssumme nicht überschreiten (§ 9c VOB/A). Mehr dazu im Lexikon unter Vertragserfüllungsbürgschaft.

Gewährleistungsbürgschaft oder Mängelansprüchebürgschaft

Sie sichert die Mängelansprüche deines Auftraggebers nach der Abnahme. Beide Namen meinen in der Praxis dasselbe, die VOB/B spricht von der Sicherheit für Mängelansprüche. Ohne andere Vereinbarung ist sie im VOB/B-Vertrag nach zwei Jahren zurückzugeben (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B). Häufig hängt die Rückgabe aber am Ende der Verjährung für Mängel: bei Bauwerken fünf Jahre nach BGB und vier Jahre nach VOB/B, gerechnet ab Abnahme (§ 634a BGB, § 13 Abs. 4 VOB/B). Bei öffentlichen Aufträgen soll sie 3 % der Abrechnungssumme nicht überschreiten. Mehr dazu im Lexikon unter Gewährleistungsbürgschaft.

Abschlagszahlungsbürgschaft

Sie sichert Abschläge für Material und Bauteile, die schon angeliefert oder eigens angefertigt und bereitgestellt, aber noch nicht eingebaut sind. Nach § 632a Abs. 1 BGB kannst du dafür einen Abschlag verlangen, wenn dein Auftraggeber Eigentum daran erhält oder eine Sicherheit dafür bekommt. Diese Sicherheit kann eine Garantie oder ein Zahlungsversprechen einer Bank oder eines Kreditversicherers sein (§ 632a Abs. 2 BGB). Gerade bei teuren Bauteilen aus eigener Fertigung, etwa im Metallbau, Fensterbau oder in der Zimmerei, bringt das Geld vor dem Einbau.

Vorauszahlungsbürgschaft

Zahlt dein Auftraggeber vor der Leistung, zum Beispiel für eine große Materialbestellung, will er sich für diesen Betrag absichern. Die Vorauszahlungsbürgschaft sichert seinen Anspruch auf Rückzahlung, falls die Leistung ausbleibt. Eine Vorauszahlung gibt es nur, wenn ihr sie vereinbart.

Sicherheit für Verbraucher nach § 650m BGB

Beim Verbraucherbauvertrag steht dem Verbraucher bei der ersten Abschlagszahlung eine Sicherheit von 5 % der Gesamtvergütung zu. Statt durch einen Einbehalt kann sie durch eine Garantie oder ein Zahlungsversprechen einer Bank oder eines Kreditversicherers geleistet werden (§ 650m Abs. 2 und 3 BGB).

Die Gegenrichtung: Bauhandwerkersicherung

Bürgschaften sichern nicht nur deinen Auftraggeber. Nach § 650f BGB kannst du selbst von ihm eine Sicherheit für deinen offenen Werklohn verlangen, meist als Garantie oder Zahlungsversprechen seiner Bank. Wie das geht, erklärt der Ratgeber Bauhandwerkersicherung nach § 650f BGB.

Bürgschaft statt Bargeld: warum sich der Tausch lohnt

Viele Bauverträge sehen einen Sicherheitseinbehalt vor. Dann fehlt das Geld über Jahre in deinem Betrieb. Nach VOB/B darfst du eine Sicherheit durch eine andere ersetzen (§ 17 Abs. 3 VOB/B), also den Einbehalt durch eine Bürgschaft. Dein Auftraggeber zahlt dann aus und ist trotzdem abgesichert. Wie die Ablösung Schritt für Schritt läuft, steht im Ratgeber Sicherheitseinbehalt.

Rechenbeispiel: Eine Zimmerei rechnet im Jahr 800.000 € über Bauverträge ab. Vereinbart sind jeweils 5 % Mängelsicherheit bis zum Ende der vierjährigen Verjährungsfrist.

  • Jedes Jahr kommen 40.000 € Einbehalt dazu.
  • Nach vier Jahren liegen bei gleichem Umsatz dauerhaft 160.000 € bei den Auftraggebern.
  • Mit Gewährleistungsbürgschaften fließt dieses Geld schon mit der Schlusszahlung in den Betrieb.

Was das für Holzbaubetriebe im Alltag heißt, steht auf der Seite Factoring für Zimmereien und Holzbau.

Was eine Bürgschaft für deinen Betrieb bedeutet

Für eine Bürgschaft prüft der Bürge vorher die Bonität deines Betriebs und legt fest, bis zu welchem Betrag er für dich bürgt. Solange eine Urkunde beim Auftraggeber liegt, ist dieser Betrag in der Regel gebunden. Deshalb lohnt es sich, Urkunden nach Ablauf der Sicherungszeit konsequent zurückzufordern.

Plane Bürgschaften außerdem früh ein. Nach VOB/B musst du eine vereinbarte Sicherheit binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss stellen. Sonst darf dein Auftraggeber den Betrag von deinem Guthaben einbehalten (§ 17 Abs. 7 VOB/B).

Der Ernstfall: Wann darf dein Auftraggeber die Bürgschaft ziehen?

Eine normale Bürgschaft hängt an der gesicherten Forderung. Der Bürge muss nur zahlen, soweit dein Auftraggeber gegen dich wirklich einen Anspruch hat (§ 767 BGB). Er darf sich auch auf deine Einwände berufen, etwa dass ein gerügter Mangel gar nicht besteht oder längst beseitigt ist (§ 768 BGB). Zahlt der Bürge, geht die Forderung deines Auftraggebers auf ihn über (§ 774 BGB), und er wendet sich an dich.

Für dich heißt das:

  1. Schnell reagieren: Eine Mängelbürgschaft wird gezogen, wenn ein Mangel nicht beseitigt wird. Beseitige gerügte Mängel zügig oder widersprich schriftlich mit Begründung.
  2. Bürgen informieren: Fragt die Bank oder der Kreditversicherer bei dir nach, schildere den Stand mit Unterlagen: Abnahmeprotokoll, Fotos, Schriftverkehr.
  3. Nachweise sammeln: Dokumentiere jede Nachbesserung mit Datum und lass sie dir bestätigen. Damit belegst du, dass der gesicherte Anspruch erledigt ist.

Genau deshalb ist die Bürgschaft „auf erstes Anfordern“ so heikel: Dabei zahlt der Bürge schon auf bloße Anforderung, gestritten wird erst danach. Im VOB/B-Vertrag darf der Auftraggeber sie nicht verlangen.

Typische Fehler, die Geld und Rahmen kosten

  • Zu spät gestellt: Wer die vereinbarte Bürgschaft nicht innerhalb von 18 Werktagen liefert, riskiert im VOB/B-Vertrag den Einbehalt.
  • Falscher Zweck: Eine Vertragserfüllungsbürgschaft deckt in der Regel nicht die Mängelansprüche nach der Abnahme. Für die Zeit danach brauchst du meist eine eigene Mängelsicherheit.
  • Zu hoher Betrag: Die Bürgschaft muss die vereinbarte Sicherheit decken, nicht mehr. Jeder Euro darüber bindet deinen Rahmen ohne Grund.
  • Urkunde vergessen: Nach Ablauf der Sicherungszeit kann die Urkunde einfach beim Auftraggeber liegen bleiben. Notiere das Rückgabedatum schon bei der Abnahme.

Checkliste: Darauf achtest du bei der Bürgschaftsurkunde

  • Richtiger Gläubiger, richtiges Bauvorhaben und der Vertrag mit Datum
  • Art der Sicherheit: Vertragserfüllung oder Mängelansprüche, sauber getrennt
  • Betrag passend zur vereinbarten Sicherheit, nicht höher
  • Selbstschuldnerisch, also mit Verzicht auf die Einrede der Vorausklage
  • Unbefristet, wenn die VOB/B gilt
  • Nicht „auf erstes Anfordern“: Das darf der Auftraggeber im VOB/B-Vertrag nicht verlangen
  • Bürge ist eine Bank oder ein Kreditversicherer aus der EU, dem EWR oder einem Staat des WTO-Beschaffungsübereinkommens (§ 17 Abs. 2 VOB/B)
  • Klarer Zeitpunkt, zu dem die Urkunde zurückzugeben ist

So kommst du an Bürgschaften: Renes Baustein

Bürgschaften gehören neben Factoring und Bonitätsprüfung zu Renes drei Bausteinen. Dazu zählen VOB-Bürgschaften, Vertragserfüllungsbürgschaften und Mängelansprüchebürgschaften. Damit bleibt kein Sicherheitseinbehalt von 5 bis 10 % im Auftrag hängen.

Zusammen ergibt das einen Ablauf ohne lange Wartezeiten: Mit der Bonitätsampel siehst du vor dem Angebot, ob dein Auftraggeber zahlen kann. Der Einbehalt ist per Bürgschaft abgelöst. Und mit Factoring ist das Geld 48 Stunden nach dem Einreichen der Rechnung auf deinem Konto, inklusive Forderungsausfallschutz. Wie das bei Bauunternehmen aussieht, zeigt die Seite Factoring für Bauunternehmen.

Welche Bürgschaften für deine Aufträge passen, klärt Rene im kostenlosen Erstgespräch.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Ist eine Gewährleistungsbürgschaft dasselbe wie eine Mängelansprüchebürgschaft?

Ja, in der Praxis meinen beide Begriffe dieselbe Sicherheit für Mängelansprüche nach der Abnahme. Die VOB/B spricht von der Sicherheit für Mängelansprüche. Entscheidend ist nicht der Name, sondern welcher Zweck in der Urkunde und im Vertrag steht.

Wie lange läuft eine Gewährleistungsbürgschaft?

So lange, wie es im Vertrag steht. Fehlt eine Regel, ist sie im VOB/B-Vertrag nach zwei Jahren zurückzugeben. Oft ist die Rückgabe an das Ende der Verjährungsfrist für Mängel geknüpft, bei Bauwerken also an vier Jahre nach VOB/B oder fünf Jahre nach BGB ab Abnahme.

Darf mein Auftraggeber eine Bürgschaft auf erstes Anfordern verlangen?

Im VOB/B-Vertrag nicht, das schließt § 17 Abs. 4 VOB/B aus. Bei einer solchen Bürgschaft müsste die Bank schon auf bloße Anforderung zahlen, bevor geklärt ist, ob es den Mangel wirklich gibt. Steht so eine Klausel in einem Vertrag ohne VOB/B, lass sie vor der Unterschrift prüfen.

Wer stellt eine Bürgschaft für meinen Bauauftrag aus?

Banken und Kreditversicherer. Sie prüfen vorher die Bonität deines Betriebs und legen fest, bis zu welcher Summe sie für dich bürgen. Bürgschaften gehören auch zu Renes Bausteinen. Was für deine Aufträge passt, klärt er im Erstgespräch.

Was mache ich mit der Bürgschaftsurkunde, wenn die Sicherungszeit vorbei ist?

Fordere sie schriftlich zurück und setz eine Frist. Nach VOB/B ist eine nicht verwertete Sicherheit zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben. Solange die Urkunde beim Auftraggeber liegt, ist der Betrag bei deinem Bürgen in der Regel noch gebunden.