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Ratgeber · Factoring-Grundlagen

Echtes und unechtes Factoring: Wer trägt das Ausfallrisiko?

Beim echten Factoring kauft der Factor deine Rechnung endgültig und trägt das Risiko, dass dein Kunde nicht zahlen kann. Beim unechten Factoring darf er sich das Geld bei einem Ausfall von dir zurückholen, der Bundesgerichtshof wertet das als Kreditgeschäft. In beiden Fällen haftest du in der Regel dafür, dass die Forderung überhaupt besteht. Bei Rene van Laer ist der Forderungsausfallschutz inklusive.

  • Von Rene van Laer
  • 7 Min. Lesezeit
  • Aktualisiert am 31. Oktober 2026

Der Unterschied in einem Satz

Echtes und unechtes Factoring unterscheiden sich in einer einzigen, aber entscheidenden Frage: Wer verliert das Geld, wenn dein Kunde nicht zahlen kann? Beim echten Factoring ist es der Factor. Beim unechten Factoring bist du es selbst, denn der Factor holt sich das ausgezahlte Geld bei dir zurück.

Beide Formen sind Factoring im Sinne des Kreditwesengesetzes. Das Gesetz spricht vom laufenden Ankauf von Forderungen „mit oder ohne Rückgriff“ (§ 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG). Wer eines von beiden gewerbsmäßig anbietet, braucht eine Erlaubnis der BaFin. Für dich als Betrieb sind die Folgen aber sehr verschieden.

Was ist echtes Factoring?

Beim echten Factoring kauft der Factor deine Forderung endgültig. Er zahlt dir den Betrag aus und übernimmt das Risiko, dass dein Kunde zahlungsunfähig wird, etwa durch eine Insolvenz. Fachleute nennen diese Haftung für die Zahlungsfähigkeit des Kunden Delkredere.

Rechtlich ist echtes Factoring ein Kaufvertrag. Die BaFin ordnet es so ein, und für den Kauf einer Forderung gilt das Kaufrecht entsprechend (§ 453 BGB). Du verkaufst also etwas, das dir zusteht, und bist danach aus dem Risiko heraus.

Bei Rene van Laer läuft Factoring als echtes Factoring. Der Forderungsausfallschutz ist inklusive: Wenn dein Kunde nicht zahlt, dann zahlen wir. Dazu kommen das Geld 48 Stunden nach dem Einreichen, der Rechnungsversand und das komplette Mahnwesen.

Was bei einer Insolvenz ohne Schutz passiert

Meldet ein Auftraggeber Insolvenz an, kannst du deine offene Rechnung im Insolvenzverfahren anmelden. Wie viel davon am Ende zurückfließt und wann, ist offen. Bis dahin fehlt dir das Geld für Material und Löhne, die du längst bezahlt hast. Ein Randthema ist das nicht: Laut Zentralverband des Deutschen Handwerks gab es 2025 im Handwerk 4.950 Insolvenzen, 13,3 % mehr als im Vorjahr und so viele wie seit über zehn Jahren nicht.

Was ist unechtes Factoring?

Beim unechten Factoring zahlt der Factor dir ebenfalls schnell Geld aus. Kann dein Kunde aber nicht zahlen, belastet er dir den Betrag zurück. Das Ausfallrisiko bleibt bei dir. Die BaFin ordnet das zivilrechtlich als Darlehen ein. Der Bundesgerichtshof formuliert es deutlich: Beim unechten Factoring handle es sich „nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs“ um ein Kreditgeschäft (Urteil vom 14.10.1981, VIII ZR 149/80).

Für dich heißt das: Du bekommst Liquidität, aber keinen Schutz. Fällt ein großer Auftraggeber aus, musst du das Geld zurückzahlen, das du längst für Material und Löhne ausgegeben hast. Wirtschaftlich ähnelt unechtes Factoring damit einem Kredit, der mit deinen Rechnungen besichert ist.

Wie wichtig die Frage im Bau ist, zeigen die Zahlen. Laut Creditreform-Handwerksstudie 2025/26 hatten 16,0 % der Betriebe im Bauhandwerk Forderungsausfälle von mehr als 1,0 % ihres Umsatzes, im Vorjahr waren es 11,5 %. Und im Baugewerbe kamen 2025 laut Statistischem Bundesamt 104 Insolvenzen auf 10.000 Unternehmen, der Durchschnitt aller Branchen lag bei 69.

Was beide gemeinsam haben: das Veritätsrisiko

Ein Risiko nimmt dir weder echtes noch unechtes Factoring ab: dass die Forderung gar nicht oder nicht in dieser Höhe besteht. Fachleute sprechen vom Veritätsrisiko, von Verität für „Bestand der Forderung“. In der Regel haftet dafür der Verkäufer, also du. Das folgt aus dem Kaufrecht, das für den Forderungskauf entsprechend gilt: „Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.“ (§ 433 Abs. 1 Satz 2 BGB). Die Einzelheiten regelt der jeweilige Factoring-Vertrag.

Im Handwerksalltag betrifft das vor allem diese Fälle:

  • Dein Kunde rügt einen Mangel und behält deshalb Geld ein.
  • Das Aufmaß ist strittig, die abgerechnete Menge wird gekürzt.
  • Ein Nachtrag war nicht schriftlich beauftragt und wird nicht anerkannt.
  • Eine Leistung wurde noch gar nicht abgenommen.

Dein Kunde behält solche Einwände auch gegenüber dem Factor (§ 404 BGB). Bei Mängeln darf er nach Fälligkeit einen angemessenen Teil der Vergütung zurückhalten, in der Regel das Doppelte der Kosten für die Mängelbeseitigung (§ 641 Abs. 3 BGB). Der Forderungsausfallschutz greift, wenn dein Kunde nicht zahlen kann, nicht wenn er zu Recht weniger zahlt. Was du bei Mängeln tun kannst, steht im Ratgeber Kunde zahlt wegen Mängeln nicht.

Rechenbeispiel: zwei Rechnungen, zwei Ausgänge

Rechenbeispiel (ausgedacht): Ein Trockenbaubetrieb reicht zwei Rechnungen ein.

  • Rechnung A, 30.000 € an einen Generalunternehmer: Drei Wochen später meldet der Generalunternehmer Insolvenz an. Beim echten Factoring bleibt dein Geld bei dir, der Ausfallschutz greift. Beim unechten Factoring belastet der Factor dir die 30.000 € zurück.
  • Rechnung B, 18.000 € an einen Bauträger: Der Bauträger rügt zu Recht eine Fuge, deren Beseitigung rund 1.200 € kostet, und hält 2.400 € zurück. Das ist kein Zahlungsausfall, sondern eine Frage der Leistung. Bei beiden Factoring-Arten liegt dieser Teil bei dir, bis du den Mangel beseitigt hast.

Was der Ausfall von Rechnung A ohne Schutz bedeutet, zeigt die Formel Ausfallbetrag ÷ Umsatzrendite. Bei 6 % Umsatzrendite braucht der Betrieb 30.000 € ÷ 6 % = 500.000 € zusätzlichen Umsatz, nur um den Verlust auszugleichen. Mehr dazu im Ratgeber Was ein Zahlungsausfall kostet.

Echtes Factoring und der verlängerte Eigentumsvorbehalt

Viele Großhändler und Baustoffhändler liefern unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Sie lassen sich die Forderungen, die aus der Verarbeitung ihrer Ware entstehen, schon im Voraus abtreten. Trifft das auf Factoring, kommt es auf die Art an.

  • Echtes Factoring: Der Bundesgerichtshof hält eine Globalabtretung an den Factor nicht für sittenwidrig (Urteil vom 19.09.1977, VIII ZR 169/76). Es gilt die zeitliche Reihenfolge. Und selbst wenn der Lieferant zuerst kam, deckt die Ermächtigung, die Forderung einzuziehen, nach dieser Rechtsprechung auch den Verkauf an den Factor.
  • Unechtes Factoring: Hier gelten die strengeren Regeln wie bei einer Globalabtretung an eine Bank (VIII ZR 149/80). Ohne Vorrangregel für die Lieferanten kann eine solche Abtretung sittenwidrig sein.

Die Urteile stammen aus den Jahren 1977 bis 1981, gelten aber als ständige Rechtsprechung. Für dich heißt das: Mit echtem Factoring kommst du deinem Lieferanten in der Regel nicht in die Quere.

Factoringarten im Überblick

Neben echt und unecht gibt es weitere Begriffe, die dir in Angeboten begegnen:

  • Offenes oder stilles Factoring: Weiß dein Kunde von der Abtretung oder nicht? Bei Rene läuft es offen, den Unterschied erklärt der Ratgeber offenes oder stilles Factoring.
  • Voll- oder Teilfactoring: Laufen alle Rechnungen über den Factor oder nur ausgewählte? Das klärt Rene individuell im Strategiegespräch.
  • Fälligkeitsfactoring: Der Factor zahlt erst bei Fälligkeit aus. Laut BaFin fehlt dann die Finanzierungsfunktion, es ist kein Factoring im Sinne des Gesetzes.
  • Einzelankauf ohne Rahmenvertrag: Der gelegentliche Verkauf einzelner Forderungen fällt laut BaFin ebenfalls nicht unter den gesetzlichen Begriff.

Woran du erkennst, welche Art dir angeboten wird

Der Name auf dem Angebot sagt wenig. Entscheidend ist, was im Vertrag steht. Achte auf diese Punkte:

  1. Übernahme des Ausfallrisikos: Steht ausdrücklich drin, dass der Factor das Delkredere trägt?
  2. Rückbelastung: Darf der Factor dir Rechnungen zurückbelasten, wenn dein Kunde zahlungsunfähig ist? Dann ist es unechtes Factoring.
  3. Ausfall-Definition: Ab wann gilt eine Forderung als ausgefallen?
  4. Mängel und Einbehalte: Was passiert, wenn dein Kunde wegen eines Mangels oder eines Sicherheitseinbehalts weniger zahlt?

Ohne Ausfallschutz trägst du das Risiko weiter selbst. Ob dir das reicht, hängt davon ab, wie sicher deine Kunden zahlen. Wer viel für Generalunternehmer und Bauträger arbeitet, sollte genau hinsehen. Mit der Bonitätsampel siehst du vor dem Angebot, ob ein Auftraggeber zahlen kann: grün, gelb oder rot.

Wenn du wissen willst, wie echtes Factoring mit Forderungsausfallschutz in deinem Betrieb aussehen würde, vereinbare ein kostenloses Erstgespräch oder ruf Rene unter 0160 96971320 an.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen

Ist unechtes Factoring ein Kredit?

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ja, weil der Factor bei einem Ausfall auf dich zurückgreifen kann. Die BaFin ordnet es zivilrechtlich als Darlehen ein. Echtes Factoring ist dagegen ein Forderungskauf.

Woran erkenne ich im Vertrag, ob es echtes Factoring ist?

Achte darauf, ob der Factor ausdrücklich das Ausfallrisiko übernimmt, oft Delkredere genannt. Prüfe außerdem, ob er dir Rechnungen zurückbelasten darf, wenn dein Kunde zahlungsunfähig wird. Gibt es diese Rückbelastung, handelt es sich um unechtes Factoring.

Zahlt der Factor auch, wenn mein Kunde wegen eines Mangels kürzt?

Nein, eine berechtigte Kürzung ist kein Zahlungsausfall. Der Ausfallschutz greift, wenn dein Kunde nicht zahlen kann. Geht es um Mängel, Aufmaß oder Nachträge, betrifft das den Bestand der Forderung, und dafür stehst du in der Regel selbst ein.

Ab wann gilt eine Forderung beim echten Factoring als ausgefallen?

Das legt der Factoring-Vertrag fest. Möglich sind etwa die Insolvenz des Kunden oder ein bestimmter Zeitraum nach Fälligkeit. Lass dir die genaue Regel vor der Unterschrift zeigen und erklären.

Gibt es echtes Factoring auch für kleinere Handwerksbetriebe?

Ja. Bei Rene van Laer ist der Forderungsausfallschutz inklusive, unabhängig von der Betriebsgröße. Als Richtwert lohnt sich Factoring ab etwa 150.000 € Jahresumsatz.